Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel
17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER
VERBREITUNG INNERHALB BZW. IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,
AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER
EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG
WÄRE
Northern Data AG: Beschlussfassung über eine 20%-Kapitalerhöhung
und den Abschluss einer Backstop-Vereinbarung zu deren
Absicherung
Frankfurt am Main, 15. Juli 2024 – Der
Vorstand der Northern Data AG (ETR: NB2) („Northern Data
Group“ oder die „Gesellschaft“) hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der
Gesellschaft (ISIN DE000A0SMU87) durch Ausgabe von 10.699.446
neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (die „Neuen
Aktien“), entsprechend 20 % des bestehenden Grundkapitals,
gegen Bareinlagen zu erhöhen (die „Kapitalerhöhung“). Der
erwartete Bruttoerlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von ca.
EUR 214 Mio. soll dazu verwendet werden, das Wachstum der
Cloud-Plattform der Northern Data Group durch zusätzliche
Investitionen in NVIDIA-Grafikprozessoren zu beschleunigen und die
physische Rechenzentrumspräsenz des Unternehmens in Europa und den
Vereinigten Staaten zu erweitern. Das Management ist der Ansicht,
dass diese Investitionen die Position des Unternehmens als
führendes Unternehmen im High-Performance-Computing durch den
Aufbau der dringend benötigten Infrastruktur für generative
KI-Innovationen unterstützen werden.
Die Gesellschaft beabsichtigt, die Kapitalerhöhung durch
teilweise Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals unter
Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre
durchzuführen. Die berechtigten Interessen aller Aktionäre werden
jedoch gewahrt bleiben: Die Neuen Aktien werden zu einem
Ausgabepreis von EUR 20,00 je Neuer Aktie ausgegeben. Dies
entspricht einem Aufschlag von ca. 1,7 % gegenüber dem
volumengewichteten Durchschnittskurs im Xetra-Handel am letzten
Handelstag vor der Ankündigung der Kapitalerhöhung. Daher wird es
keine wirtschaftliche Verwässerung der Aktionäre geben, die nicht
an der Kapitalerhöhung teilnehmen. Darüber hinaus wird die
Gesellschaft die Kapitalerhöhung in zwei Schritten strukturieren,
um allen Aktionären mit einem der Gesellschaft bekannten
Aktienbesitz von 50.000 Aktien oder mehr (die
„Großaktionäre“) die Teilnahme an der Kapitalerhöhung zu
ermöglichen:
- In einem ersten Schritt werden nur der Mehrheitsaktionär der
Gesellschaft, die Tether Investments Ltd., sowie eine Gesellschaft,
die mittelbar Aroosh Thillainathan, dem Alleinvorstand der
Gesellschaft, gehört (zusammen die „Investoren“), einen Teil
der Kapitalerhöhung zeichnen, der ihrem derzeitigen Aktienbesitz
entspricht (d.h. 6.302.178 Neue Aktien).
- In einem zweiten Schritt werden die verbleibenden Neuen Aktien
entsprechend ihrer Beteiligung an der Gesellschaft von denjenigen
Großaktionären gezeichnet, die sich zur Teilnahme an der
Kapitalerhöhung entschließen und die dafür erforderlichen
Handlungen vornehmen, wobei nicht zugeteilte Aktie ebenfalls
von den Investoren gezeichnet werden.
Bei der Ansprache der Großaktionäre wird die Gesellschaft die
geltenden Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines
Prospekts gemäß der EU-Prospektverordnung einhalten.
Minderheitsaktionäre, die an der Aufrechterhaltung ihrer relativen
Beteiligung interessiert sind, können Aktien zu vergleichbaren
Konditionen über die Börse erwerben. Die vollständige Platzierung
der Neuen Aktien ist durch eine Backstop-Vereinbarung mit den
Investoren abgesichert, in der sie sich verpflichtet haben, alle
Neuen Aktien zu zeichnen, die nicht den Großaktionären zugeteilt
oder nicht von diesen gezeichnet werden.
Jede Neue Aktie hat einen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00
und ist ab dem 1. Januar 2023 voll dividendenberechtigt. Die
Neuen Aktien werden voraussichtlich in den nächsten Wochen
ausgegeben und in die bestehende Notierung der Aktien der
Gesellschaft im Freiverkehr der Börse München (m:access)
einbezogen. Nach Abschluss der Kapitalerhöhung wird die
Gesellschaft voraussichtlich im Rahmen der nächsten
Hauptversammlung, die für Mitte September erwartet wird, eine
Erneuerung der teilweise ausgenutzten Ermächtigungen
beantragen.
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung dient ausschließlich der Einhaltung der
anwendbaren Offenlegungspflichten und stellt weder ein Angebot zum
Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren der Northern Data AG dar. Im Zusammenhang mit den in
dieser Mitteilung erwähnten Transaktionen wurde und wird kein
öffentliches Angebot durchgeführt und kein Prospekt
veröffentlicht.
Die Neuen Aktien wurden und werden weder nach den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils
gültigen Fassung noch bei Wertpapieraufsichtsbehörden von
Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die
Neuen Aktien dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika oder einer anderen Rechtsordnung, in der dies
rechtswidrig wäre, angeboten, verkauft oder geliefert
werden.
Investor Relations:
Jens-Philipp Briemle
Head of Investor Relations
An der Welle 3
60322 Frankfurt am Main
E-Mail: jens-philipp.briemle@northerndata.de
Telefon: +49 171 557 6989
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