NICHT ZUR WEITERLEITUNG ODER
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Veröffentlichung einer
Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU)
596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung -
MAR)
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Delisting
der WCM-Aktien beabsichtigt, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot
durch Hauptaktionärin angekündigt
Berlin, Deutschland, 10. Oktober
2024 – Der Vorstand der WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) (ISIN
DE000A1X3X33 / WKN A1X3X3) hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrates beschlossen, in Abstimmung mit der TLG IMMOBILIEN AG
("TLG"), die ca. 98,05 % der Aktien der Gesellschaft
(„WCM-Aktien“) hält, ein Delisting der WCM-Aktien
durchzuführen und hierzu zu gegebener Zeit nach Veröffentlichung
eines Delisting-Erwerbsangebots durch die TLG jeweils einen Antrag
auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel
im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General
Standard), der Börse Hamburg und der Börse Stuttgart (zusammen die
„Relevanten Börsen“) zu stellen. Zu diesem Zweck hat die WCM
heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit der TLG eine
Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Im Rahmen der
Delisting-Vereinbarung hat sich die TLG verpflichtet, den
Aktionären der WCM anzubieten, ihre Aktien gegen eine Geldleistung
in Höhe von EUR 2,01 je WCM-Aktie, vorbehaltlich der Bestimmung des
Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der
Angebotsunterlage, zu erwerben.
Vorstand und Aufsichtsrat sind bei
einer Abwägung der Gesamtumstände der Auffassung, dass der
Abschluss der Delisting-Vereinbarung im Interesse des Unternehmens
liegt. Dies beruht darauf, dass seit dem Vollzug des freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots der TLG im September 2017 der
öffentliche Aktienmarkt als Finanzierungsoption für die WCM weniger
sinnvoll ist. Der Streubesitz hat sich auf ca. 1,95 % reduziert.
Vorstand und Aufsichtsrat werden zum Delisting-Erwerbsangebot der
TLG eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.
Über den Antrag auf Widerruf der
Zulassung der Aktien werden jeweils die Geschäftsführungen der
Relevanten Börsen entscheiden. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der
Zulassung werden die WCM-Aktien nicht mehr an einem inländischen
regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum
Handel zugelassen sein und gehandelt werden. Darüber hinaus hat
sich die Gesellschaft gegenüber der TLG verpflichtet, alle
zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Einbeziehung der
WCM-Aktien in den Freiverkehr zu beenden, soweit diese Einbeziehung
auf Wunsch der Gesellschaft erfolgt ist.
Kontakt:
Armin Heidenreich
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Mitglied des Vorstands
Geschäftsadresse:
Alexanderstraße 1
10178 Berlin
Tel.: +49 30 2470 6343
E-Mail: armin.heidenreich@tlg.de
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