Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
Wien, FN 81906 a
ISIN AT0000938204
(„Gesellschaft“)
Einberufung der 30. ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionär:innen ein zur 30.
ordentlichen
Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
am Mittwoch, dem 24. April 2024, um 10:00 Uhr,
in den Wiener Börsensälen,
1010 Wien, Wipplingerstrasse 34.
I. TAGESORDNUNG
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht
und konsolidierten Corporate Governance-Bericht, des konsolidierten
nichtfinanziellen Berichts, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr
2023
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
- Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers und des
Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr
2024
- Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das
Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über
- die Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gemäß § 169
AktG
[Genehmigtes Kapital 2024] gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt
Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts,
verbunden mit dem Widerruf der bestehenden Ermächtigung zur
Kapitalerhöhung [Genehmigtes Kapital 2022] und
- die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs 5
- Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
- zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs
1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im
Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter
Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem
solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter
Bezugsrechtsausschluss),
- gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung
eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der
Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu
beschließen,
- das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in §
22
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG;
BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und
4 AktG spätestens ab 3. April 2024 auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
www.mm.group bzw.
https://www.mm.group/fuer-investoren/hauptversammlung/
zugänglich:
- Geschäftsbericht 2023, mit Konzernabschluss und
Konzernlagebericht,
- Jahresabschluss mit Lagebericht 2023,
- Konsolidierter Corporate Governance-Bericht 2023,
- Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 2023,
- Bericht des Aufsichtsrats 2023,
- Vergütungsbericht 2023,
- Gewinnverwendungsvorschlag,
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 10,
- Bericht des Vorstands über die Ermächtigung des Vorstands, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats, neue Aktien unter Ausschluss des
Bezugsrechtes auszugeben (TOP 8 - Genehmigtes Kapital
2024),
- Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2
AktG und § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 9 – Bezugsrechtsausschluss bzw
umgekehrter Bezugsrechtsausschluss, Erwerb eigener Aktien,
- Satzungsgegenüberstellung,
- Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formulare für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionär:innenrechte, die
im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 14. April 2024
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist
eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf
den Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am
19. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich
auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zu gehen
muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform,
die die Satzung gemäß Punkt V § 17 Abs 8 genügen lässt
Per E-Mail anmeldung.mm@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in
Schriftform
Per Post oder Boten
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT
GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000938204 im
Text angeben)
Die Aktionär:innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben über den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift
oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen
Codes (SWIFT-Code),
- Angaben über den:die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in;
ISIN AT0000938204 (international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer),
- Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung,
- Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung
bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur
Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des
Nachweisstichtags 14. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache
entgegengenommen.
Identitätsnachweis
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor,
die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen
festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich
sein, kann der Einlass verweigert werden.
Die Aktionär:innen und deren Bevollmächtigte werden daher
ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen
amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als Bevollmächtigte:r zur Hauptversammlung kommen,
nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die
Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die
Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt,
wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:EINER
VERTRETER:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jeder:Jede Aktionär:in, der:die zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
Festlegungen in Punkt III. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat
das Recht einen:eine Vertreter:in zu bestellen, der:die im Namen
des:der Aktionär:in an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der:die Aktionär:in hat, den:die er:sie vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG)
erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden
können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während
der Hauptversammlung möglich.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per E-Mail anmeldung.mm@hauptversammlung.at
(Vollmachten bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 – 50
Per SWIFT
GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000938204 im
Text angeben)
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 23. April 2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit,
bei der Gesellschaft einzulangen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht sind spätestens am 3. April 2024 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.mm.group bzw.
https://www.mm.group/fuer-investoren/hauptversammlung/
abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im
Sinne des § 114 Abs 3 AktG. Wir bitten aber im Interesse einer
reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu
verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und
zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionär:innen
zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat der:die Aktionär:in seinem:ihrem depotführenden
Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen
Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionär:innen können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte
in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches
Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht
gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionär:innen ein:e Vertreter:in
des IVA – Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 22, 1130
Wien, Österreich, als unabhängige:r Stimmrechtsvertreter:in für die
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung zur Verfügung. Dr.
Michael Knap wird diese Funktion wahrnehmen, kann jedoch im Fall
seiner Verhinderung durch eine:n andere:n Vertreter:in des IVA
ersetzt werden.
Hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.mm.group bzw.
https://www.mm.group/fuer-investoren/hauptversammlung/ ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme mit Dr. Michael Knap unter Tel. +43 664 213 87 40
oder E-Mail knap.mm@hauptversammlung.at.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge
zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennimmt.
Dem:Der unabhängigen Stimmrechtsvertreter:in müssen Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne ausdrückliche
Weisung wird das Stimmrecht nicht ausgeübt.
Aktionär:innen können trotz Vollmachtserteilung ihre Rechte in
der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen
am Ort der Hauptversammlung durch die Aktionär:in selbst gilt als
Widerruf der erteilten Vollmacht.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN
NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
nach § 109 AktG
Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen
5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:in dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per
Post oder Boten spätestens am 3. April 2024 (24:00 Uhr,
Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 1040
Wien, Brahmsplatz 6, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Mag.
Stephan Sweerts-Sporck, oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur an die
E-Mail-Adresse investor.relations@mm.group oder per
SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, zugeht. „Schriftlich“ bedeutet
eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch
jeden:jede Antragsteller:in oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per
SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt
ISIN AT0000938204 im Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der
Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, müssen jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst
sein.
Die Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär:innen seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen der Aktien
sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 %
vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.
dieser Einberufung) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionär:innen zur
Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 %
des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 15.
April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft an 1040
Wien, Brahmsplatz 6, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Mag.
Stephan Sweerts-Sporck, oder per E-Mail an
investor.relations@mm.group, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen
ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13
Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde
oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und
der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls
auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Die Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen
sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.
dieser Einberufung) verwiesen.
3. Auskunftsrecht der Aktionär:innen nach § 118
AktG
Jedem:Jeder Aktionär:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 19 Abs 3 der
Satzung das Frage- und Rederecht der Aktionär:innen zeitlich
angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn, aber auch
während der Hauptversammlung, generelle und individuelle
Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich
mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden.
Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail
an investor.relations@mm.group übermittelt
werden.
4. Anträge von Aktionär:innen in der
Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder:Jede Aktionär:in ist – unabhängig von einem bestimmten
Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der
Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so
bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die
Reihenfolge der Abstimmung.
5. Information zum Datenschutz für
Aktionär:innen
Die Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft, 1040 Wien, Brahmsplatz
6, verarbeitet als Verantwortliche personenbezogene Daten
der Aktionär:innen (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG,
dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in,
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie
gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der
Bevollmächtigten), um den Aktionär:innen die Teilnahme und Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Diese
Daten erhält die Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft direkt von
den Betroffenen oder auf deren Instruktion von Banken, soweit diese
Wertpapierdepots verwalten.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 (1) c)
DSGVO. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von
Aktionär:innen ist für die Teilnahme von Aktionär:innen und deren
Vertreter:innen an der Hauptversammlung und deren Durchführung
gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich, ohne die
Datenbereitstellung kann eine Teilnahme und die Rechtsausübung
nicht ordnungsgemäß ermöglicht werden.
Die Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft bedient sich zum
Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren,
Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen
Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind. Eine Übermittlung an Stellen außerhalb des/der
EWR/EU ist nicht beabsichtigt. Nimmt ein:eine Aktionär:in an der
Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionär:innen bzw.
deren Vertreter:innen, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen
Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmer:innenverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht
nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten
(u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen.
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene Aktionär:innendaten (insbesondere
das Teilnehmer:innenverzeichnis) als Teil des notariellen
Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120
AktG).
Die Daten der Aktionär:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht,
sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet
wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere
Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis-
und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und
Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Im Zusammenhang mit
der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen im Einzelfall kann es,
unter Umständen auch in Verbindung mit Gerichtsverfahren, zu einer
Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich
der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger
Beendigung führen.
Jeder:Jede Aktionär:in hat ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und
Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen
Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III
der DSGVO.
Diese Rechte können Aktionär:innen gegenüber der Mayr-Melnhof
Karton Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
privacy@mm.group oder über die folgenden Kontaktdaten des
Datenschutzbeauftragten geltend machen:
Dr. Christian Wodnek, LL.M.
Group Data Privacy Officer
c/o Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
1040 Wien, Brahmsplatz 6
Zudem steht den Aktionär:innen ein Beschwerderecht bei
der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der
Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Mayr-Melnhof Karton
Aktiengesellschaft www.mm.group zu finden.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 80.000.000,-- und ist
zerlegt in 20.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie
gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 20.000.000 Stimmrechte. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene
Aktien.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09:00
Uhr.
Wien, im März 2024
Der Vorstand