Union Acquisition Corp. (NYSE: LTN) („UAC“), eine
Special-Purpose Acquisition Company, hat die außerordentliche
Hauptversammlung der Aktionäre („außerordentliche
Hauptversammlung“), auf der über den bereits angekündigten
Geschäftszusammenschluss mit Bioceres, Inc. abgestimmt werden soll,
für Mittwoch, den 27. Februar 2019 anberaumt. Der Termin der
außerordentlichen Hauptversammlung wurde bereits in dem
Pre-Effective Amendment No. 1 zu der Registrierungserklärung von
UAC auf Formblatt S-4 angegeben, die am 7. Februar 2019 bei der
US-amerikanischen Securities and Exchange Commission („SEC“)
eingereicht wurde. Die außerordentliche Hauptversammlung findet um
10 Uhr Ortszeit in den Büroräumen von Arnold & Porter Kaye
Scholer LLP, 250 West 55th Street Avenue, New York, New York 10019,
USA, statt. Der Stichtag für die Aktionäre, die zum Empfang der
Einberufung und zur Abstimmung auf der außerordentlichen
Hauptversammlung berechtigt sind, ist der 7. Februar 2019 (der
„Stichtag“). UAC geht davon aus, dass das endgültige Proxy
Statement/der Prospekt und zugeh�rige Informationen über den
Geschäftszusammenschluss und die außerordentliche Hauptversammlung
am bzw. um den 11. Februar 2019 versendet werden.
Sicherstellen, dass Ihre Stimme zählt
UAC rät den Inhabern seiner Wertpapiere, diese in Konten
aufzubewahren, die das Verleihen von Wertpapieren nicht gestatten,
sogenannte Geldkonten oder getrennt geführte Konten, und nicht in
Konten, die das Verleihen von Wertpapieren gestatten, wie etwa
Margin-Konten. Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden,
dass die Stimmen in Verbindung mit Stammaktien im wirtschaftlich
berechtigten Besitz von Aktionären ordnungsgemäß mitgezählt werden.
Wirtschaftlich berechtigte Besitzer von Stammaktien, die verliehen
wurden (mit oder ohne Wissen des wirtschaftlich berechtigten
Besitzers), sind nicht berechtigt, ihre Stimme für diese Aktien
abzugeben.
Über Union Acquisition Corp.
Union Acquisition Corp. ist eine „Blankoscheck-Firma“, die zu
dem Zweck gegründet wurde, eine Fusion, einen Aktienkapitaltausch,
Aktienkauf, eine Verm�genswertübernahme, Rekapitalisierung,
Umorganisierung oder sonstige ähnliche Geschäftskombination mit
einer oder mehreren Firmen oder Firmeneinheiten herbeizuführen. Die
Bestrebungen von UAC, geeignete Zielunternehmen zu identifizieren,
beschränken sich nicht auf eine bestimmte Branche oder geografische
Region, wenngleich das Unternehmen seinen Fokus bisher auf Firmen
in Lateinamerika gerichtet hat. UAC steht unter der Leitung von
Juan Sartori, Chairman of the Board des Unternehmens und Chairman
und Gründer von Union Group International Ltd., und von Kyle P.
Bransfield, Chief Executive Officer des Unternehmens und Partner
von Atlantic-Pacific Capital, Inc.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“ im
Sinne der „Safe Harbor“-Bestimmungen des US-amerikanischen Private
Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete
Aussagen sind an der Verwendung von W�rtern wie „Prognose“,
„beabsichtigen“, „bestrebt sein“, „abzielen“, „voraussichtlich“,
„überzeugt sein“, „erwarten“, „schätzen“, „planen“, „Aussichten“,
„Projekt“ und anderen ähnlichen Ausdrucksweisen zu erkennen, die
sich auf künftige Ereignisse oder Trends beziehen und keine
historischen Tatsachen darstellen. Zu den zukunftsgerichteten
Aussagen geh�ren auch Schätzungen von Finanzinformationen.
Derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu Umsatzerl�sen, Erträgen,
Leistungen, Strategien, Aussichten und anderen Aspekten der
Geschäfte von UAC, Bioceres oder des fusionierten Unternehmens nach
dem Abschluss des Zusammenschlusses basieren auf aktuellen
Erwartungen, die mit bekannten und unbekannten Risiken und
Unwägbarkeiten behaftet sind, die dazu führen k�nnten, dass die
tatsächlichen Ergebnisse maßgeblich von den ausdrücklichen oder
impliziten Darstellungen zukunftsgerichteter Aussagen abweichen. Zu
diesen Faktoren geh�ren unter anderen insbesondere: (1) das
Eintreten jeglicher Ereignisse, Veränderungen oder sonstiger
Umstände, die zu einer Beendigung der in Verbindung mit dem
geplanten Geschäftszusammenschluss abgeschlossenen
Aktientauschvereinbarung (die „Aktientauschvereinbarung“) und des
darin vorgesehenen geplanten Geschäftszusammenschlusses führen
k�nnten; (2) die Unfähigkeit, die in der
Aktientauschvereinbarung vorgesehenen Transaktionen zum Abschluss
zu bringen, wenn etwa die Aktionäre dem Plan nicht zustimmen oder
andere in der Aktientauschvereinbarung enthaltene Bedingungen nicht
erfüllt werden; (3) die Fähigkeit von UAC, die anwendbaren
B�rsenzulassungsbestimmungen der NYSE weiterhin einzuhalten;
(4) das Risiko, dass sich der geplante
Geschäftszusammenschluss infolge der Ankündigung und Durchführung
der in der Aktientauschvereinbarung enthaltenen Transaktionen
st�rend auf die aktuellen Pläne und den Betrieb von Bioceres
auswirkt; (5) die Fähigkeit, die voraussichtlichen Vorteile
des geplanten Geschäftszusammenschlusses zu erkennen, die unter
anderem durch Wettbewerb, die Fähigkeit des zusammengeführten
Unternehmens, gewinnbringend zu wachsen und das Wachstum rentabel
zu managen, die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten
aufrechtzuerhalten und seine Geschäftsleitungsmitglieder und
leitenden Angestellten zu binden, beeinträchtigt werden kann;
(6) Kosten in Verbindung mit dem geplanten
Geschäftszusammenschluss; (7) Änderungen anwendbarer Gesetze
oder Bestimmungen; (8) die M�glichkeit, dass Bioceres durch
sonstige wirtschaftliche, geschäftliche und/oder
wettbewerbsbezogene Faktoren negativ beeinflusst wird; und
(9) sonstige Risiken und Unwägbarkeiten, die in der
endgültigen Registrierungserklärung von UAC in Verbindung mit dem
geplanten Geschäftszusammenschluss und in dem darin enthaltenen
Proxy Statement/Prospekt, auch unter der Überschrift „Risk Factors“
(Risikofaktoren), sowie in anderen von UAC bei der SEC in
regelmäßigen Abständen eingereichten bzw. künftig eingereichten
Unterlagen ausgeführt werden. Anlegern wird angeraten, sich nicht
über Gebühr auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, die nur
zum Zeitpunkt der Ver�ffentlichung gültig sind. UAC und Bioceres
übernehmen keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen
infolge neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus
sonstigen Gründen zu aktualisieren oder zu revidieren. Anleger
sollten ihre eigenen Prüfungen in Verbindung mit den hier
aufgeführten Annahmen mit gebührender Sorgfalt durchführen. Die
zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung gelten lediglich
zum Zeitpunkt ihrer Ver�ffentlichung. Auch wenn UAC seine früheren
zukunftsgerichteten Aussagen mitunter freiwillig aktualisieren
wird, übernimmt es ausdrücklich keine Verpflichtung, dies über den
in anwendbaren Wertpapiergesetzen vorgeschriebenen Rahmen hinaus zu
tun, weder infolge neuer Informationen, künftiger Ereignisse,
veränderter Annahmen noch aus jeglichen sonstigen Gründen.
Weitere Informationen und wo diese zu finden sind
In Verbindung mit dem geplanten Geschäftszusammenschluss von
Bioceres und UAC hat UAC eine Registrierungserklärung auf Formblatt
S-4, ein vorläufiges Proxy Statement/einen Prospekt sowie ein
endgültiges Proxy Statement/einen Prospekt, der einen Teil davon
bildet, bei der SEC eingereicht. Die Aktionäre von UAC und sonstige
Interessenten werden gebeten, das vorläufige Proxy Statement/den
Prospekt und dazugeh�rige Änderungen sowie das endgültige Proxy
Statement/den Prospekt in Verbindung mit der von UAC ausgegebenen
Einholung von Stimmrechtsvollmachten für die außerordentliche
Hauptversammlung der Aktionäre, die zum Zweck der Zustimmung zu dem
geplanten Geschäftszusammenschluss anberaumt wurde, aufmerksam zu
lesen, da das Proxy Statement/der Prospekt wichtige Informationen
über den geplanten Geschäftszusammenschluss, UAC und Bioceres
enthält. Das endgültige Proxy Statement/Der Prospekt wird den zum
Stichtag im Aktienregister von UAC eingetragenen Aktionären am oder
etwa am 11. Februar 2019 zugestellt.
Aktionäre erhalten ein Exemplar der vorläufigen und der
endgültigen Registrierungserklärung zudem kostenlos auf der Website
der SEC unter http://sec.gov oder auf Anfrage bei Union Acquisition
Corp., 444 Madison Avenue, Floor 34, New York, NY 10022, USA.
Aktionäre von UAC erhalten kostenlose Exemplare dieser Unterlagen
und sonstiger Unterlagen mit wichtigen Informationen über UAC und
Bioceres, sobald diese bei der SEC eingereicht wurden.
Kein Angebot und keine Aufforderung
Diese Mitteilung dient lediglich Informationszwecken und stellt
weder ein Verkaufsangebot noch eine Einholung eines Angebots für
den Kauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zu einer
Stimmabgabe in jeglichen Rechtsgebieten entsprechend den geplanten
Transaktionen oder anderweitig dar, und es erfolgt auch kein
Verkauf, keine Emission oder Übertragung von Wertpapieren in
jeglichen Rechtsgebieten, wo das Angebot, die Einholung bzw. der
Verkauf vor der Registrierung oder Freistellung von der
Registrierpflicht gegen anwendbare Wertpapiergesetze des
Rechtsgebiets verstoßen würden. Ein Wertpapierangebot erfolgt
lediglich über einen Prospekt, der die Anforderungen von Abschnitt
10 des US-amerikanischen Securities Act von 1933 in der derzeit
gültigen Fassung erfüllt
Beteiligte an der Einholung von
Stimmrechtsvollmachten
UAC und seine Board-Mitglieder, leitenden Angestellten,
bestimmte Aktionäre vor dem B�rsengang und andere Mitglieder der
Geschäftsleitung und Mitarbeiter und verbundene Personen sowie
Bioceres, dessen Board-Mitglieder und Geschäftsleitung k�nnen als
Beteiligte an der Einholung von Stimmrechtsvollmachten von
UAC-Aktionären in Verbindung mit dem geplanten
Geschäftszusammenschluss betrachtet werden. Aktionäre werden
dringend aufgefordert, die Registrierungserklärung bezüglich des
geplanten Geschäftszusammenschlusses aufmerksam zu lesen, da sie
wichtige Informationen enthält, darunter auch über die Personen,
die gemäß den Regeln der SEC als Beteiligte an der Einholung von
Stimmrechtsvollmachten von UAC-Aktionären in Verbindung mit dem
geplanten Geschäftszusammenschluss betrachtet werden k�nnen, sowie
über die leitenden Angestellten und Board-Mitglieder von UAC.
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext ver�ffentlicht
wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen
werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die
Sprachversion, die im Original ver�ffentlicht wurde, ist
rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen
Sprachversion der Ver�ffentlichung ab.
Originalversion auf businesswire.com
ansehen: https://www.businesswire.com/news/home/20190212005342/de/
UAC:Kyle Bransfield, Chief Executive Officer, UAC+1 212
981 0633kbransfield@apcap.com
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