Marinomed Biotech AG beschließt Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss durch Ausgabe von 154.053 auf Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 5 je Aktie
18 Settembre 2024 - 5:21PM
EQS Non-Regulatory
Marinomed Biotech AG / Schlagwort(e):
Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
Marinomed Biotech AG beschließt Kapitalerhöhung unter
Bezugsrechtsausschluss durch Ausgabe von 154.053 auf Inhaber
lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 5 je Aktie
18.09.2024 / 17:21 CET/CEST
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Korneuburg, Österreich,
am 18. September 2024
- Marinomed Biotech AG
(die "Gesellschaft") gibt bekannt, dass der Vorstand heute
beschlossen hat, das Grundkapital der Gesellschaft um
EUR 154.053 durch Ausgabe von 154.053 neuen, auf Inhaber
lautenden Stückaktien auf EUR 1.694.583 gegen Bareinzahlung zu
erhöhen. Die neuen Aktien werden aus dem genehmigten
Kapital 2024 ausgegeben und unterliegen dem Direktausschluss
des Bezugsrechts bestehender Aktionäre. Der Ausgabebetrag je neuer
Aktie beträgt EUR 5, sodass der Gesamtausgabebetrag
EUR 770.265 beträgt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat
dieser Kapitalerhöhung am heutigen Tag unmittelbar nach
Beschlussfassung durch den Vorstand
zugestimmt.
Alle 154.053 neuen
Aktien sind zu diesen Ausgabebedingungen von insgesamt elf
Investoren, darunter auch Mitglieder des Aufsichtsrats und
Vorstands, gezeichnet
worden.
Die Gesellschaft führt
die Verhandlungen mit einem weiteren Investor über eine mögliche
zweite Kapitalerhöhung über weitere
bis zu 154.053 neue, aus
dem genehmigten Kapital 2024 auszugebende Aktien, die gemäß
der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bestehender
Aktionäre ausgegeben werden würden, fort. Die tatsächliche
Umsetzung dieser zweiten Kapitalerhöhung ist abhängig vom Ausgang
der konkreten Verhandlungen mit dem Investor, vom Abschluss der
jeweiligen Transaktionsdokumente sowie der Beschlussfassung durch
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft. Für die
zweite Kapitalerhöhung ist
zudem ein Bericht zum geplanten Ausschluss des Bezugsrechts
mindestens zwei Wochen vor dem erforderlichen
Aufsichtsratsbeschluss zu veröffentlichen. Außerdem bestehen im
Sanierungsverfahren (für die zweite Kapitalerhöhung noch
ausstehende) Zustimmungserfordernisse durch die
Sanierungsverwalterin.
+++ Ende der
Ad-hoc-Mitteilung
+++
Ende der Insiderinformation
18.09.2024 CET/CEST Mitteilung übermittelt
durch die EQS Group AG. www.eqs.com
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