Andritz AG / Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats der
ANDRITZ AG (FN 50935 f) gemäß § 95 Abs 6 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG
über die beabsichtigte Umsetzung des Aktienoptionsprogramms
2024
Andritz AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten
01.03.2024 / 09:13 CET/CEST
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Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG
(FN 50935 f) gemäß § 95 Abs 6 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG über die
beabsichtigte Umsetzung des Aktienoptionsprogramms 2024
Graz, 1. März 2024. Rund 200 leitende Angestellte und globale
Top-Talente der ANDRITZ-GRUPPE sowie Mitglieder des Vorstands
sollen die Möglichkeit haben, vom Aktienoptionsprogramm zu
profitieren. Die Anzahl der zugeteilten Aktien pro wahlberechtigter
Person beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000 und für
jedes Vorstandsmitglied 37.500. Diese Optionen sollen aus dem im
Rahmen des Unternehmensrückkaufprogramms akkumulierten Aktienpool
zugeteilt werden. Die maximale Anzahl der Aktienoptionen, die
ausgegeben werden können, beträgt 1.500.000. Davon entfallen
187.500 auf die fünf Mitglieder des Vorstands und der Rest auf die
in Frage kommenden Personen. Das ANDRITZ-Aktienoptionsprogramm 2024
berücksichtigt finanzielle und auch nicht-finanzielle Ziele und
zeichnet sich durch folgende Kriterien aus:
1. ZIELE UND GRUNDSÄTZE DES PROGRAMMS
1.1. Ziel des Programms ist es, die Höhe der variablen
Gehaltsbestandteile direkt an die Entwicklung des
Betriebsergebnisses und des Aktienkurses des Unternehmens zu
koppeln. Dieses Ziel steht auch im Einklang mit der Empfehlung des
Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK), wo für ein
Aktienoptionsprogramm vorgeschlagen wird, die anzuwendenden
Vergleichsparameter vorab festzulegen und beispielsweise die
Wertentwicklung von Aktienindizes, Aktienkurszielen oder geeigneten
Benchmarks heranzuziehen (Regel 28). Ziel ist es auch, die
Orientierung des Managements von ANDRITZ zunehmend an den Zielen
der Unternehmensaktionäre auszurichten und die Teilhabe am
erzielten Erfolg sicherzustellen.
1.2. Neben einem Anstieg des Aktienkurses um 10 % bzw. 15 %
wurden auch finanzielle und nicht-finanzielle Ziele als
Ausübungskriterien betrachtet. Das finanzielle Ziel ist das
Erreichen einer bestimmten operativen Rentabilität, ausgedrückt als
EBITA-Marge*. Als nicht-finanzielles Ziel wurde das Erreichen eines
bestimmten Unfallhäufigkeitsziels definiert (Anzahl der Unfälle mit
einem oder mehreren Fehltagen pro eine Million Arbeitsstunden –
Accident Frequency Rate: AFR 1).
* EBITA geteilt durch den Umsatz als Prozentsatz ausgedrückt. Das
EBITA (earnings before interest, taxes and amortization) ist das
Operative Ergebnis vor Abzug von Zinsen, Steuern und Abschreibungen
von Goodwill und immateriellem Anlagevermögen.
1.3. In Übereinstimmung mit der EU-Vergütungsempfehlung und
dem ÖCGK sollen Aktienoptionen frühestens drei Jahre nach ihrer
Gewährung ausgeübt werden können. Darüber hinaus müssen die
Teilnehmer des Aktienoptionsprogramms während der gesamten Laufzeit
des Programms Anlagen in ANDRITZ-Aktien aus eigenen Mitteln
halten.
1.4. Solche Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind bei
börsennotierten Unternehmen üblich und weit verbreitet. Dem
Einzelnen die Möglichkeit zu bieten, eigene Aktien zu erwerben, ist
ein wesentliches Mittel zur Stärkung der Mitarbeiterbindung und
trägt dazu bei, das Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver zu
machen. Indem die Mitarbeiter als Aktionäre und Miteigentümer am
Unternehmenserfolg beteiligt werden, schafft das
Aktienoptionsprogramm einen zusätzlichen Anreiz für das
ANDRITZ-Senior Management und die globalen Top-Talente, ihre
Dienstleistungen zum Erfolg der ANDRITZ-GRUPPE beizutragen.
2. Anzahl und Verteilung der zu gewährenden Aktienoptionen;
GELTUNGSDAUER des Programms
2.1. Rund 200 leitende Angestellte und globale Top-Talente der
ANDRITZ-GRUPPE sowie Mitglieder des Vorstands sollen die
Möglichkeit haben, vom Aktienoptionsprogramm zu profitieren. Die
Anzahl der zugeteilten Aktien pro wahlberechtigter Person beträgt
je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000 und für jedes
Vorstandsmitglied 37.500. Diese Optionen sollen aus dem im Rahmen
des Unternehmensrückkaufprogramms akkumulierten Aktienpool
zugeteilt werden. Die maximale Anzahl der Aktienoptionen, die
ausgegeben werden können, beträgt 1.500.000. Davon entfallen
187.500 auf die fünf Mitglieder des Vorstands, der Rest auf die
berechtigten Personen.
2.2. Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms beginnt am 1. Mai 2027
und endet am 30. April 2031.
3. Kriterien für die Ausübung
3.1. Die Ausübung der Optionen hängt vom Erreichen der folgenden
drei Kriterien ab:
- Aktienkursentwicklung: Kursanstieg von 10% bzw. 15%
- EBITA-Marge: Korridor einer EBITA-Marge zwischen 8,0%
und 9,5% (berechnet auf Basis des EBITA der ANDRITZ-GRUPPE vor
außerordentlichen Aufwendungen) in den Jahren 2024, 2025 oder 2026
:
- EBITA-Marge < 8,0%: Es dürfen keine Optionen ausgeübt
werden.
- EBITA-Marge 8,0% bis 9,5%: Aliquot-Optionen können je nach
EBITA-Marge ausgeübt werden.
- EBITA-Marge ab 9,5%: 100% können ausgeübt werden.
- Unfallhäufigkeitsrate (AFR 1): Anzahl der Unfälle mit
einem oder mehreren Fehltagen pro eine Million Arbeitsstunden in
den Jahren 2024, 2025 oder 2026.
- AFR >2,0: Es dürfen keine Optionen ausgeübt werden.
- AFR 1,5 bis 2,0: Aliquot-Optionen können je nach AFR ausgeübt
werden.
- AFR bei 1,5 oder weniger: 100% können ausgeübt werden.
3.2. Wird in einem dieser drei Jahre die definierte AFR
1-Quote erreicht oder sogar unterschritten, sind die
Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen nach Kriterium c)
erfüllt.
3.3. Verteilung der Optionen:
- 30% der pro Person gewährten Optionen beziehen sich auf
die Aktienkursentwicklung (Kriterium a).
- 60% der pro Person gewährten Optionen beziehen sich auf
die EBITA-Marge (Kriterium b).
- 10% der pro Person gewährten Optionen beziehen sich auf
die Unfallhäufigkeitsrate (Kriterium c).
3.4.
Beispiel zur Veranschaulichung: siehe Punkt
6.4.
4. Voraussetzungen und Bedingungen für die Ausübung
4.1. Eine Aktienoption berechtigt zur Zeichnung einer Aktie.
4.2. Um eine Aktienoption ausüben zu können, müssen berechtigte
Personen ab dem 1. Juni 2024 bis zum Datum der Ausübung in einem
aktiven, ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnis mit der
Gesellschaft oder mit einem ihrer verbundenen Unternehmen stehen
(und die Ausübungsbedingungen unter 3 müssen erfüllt sein); auf
dieses Erfordernis kann im Einzelfall aus wichtigen Gründen
verzichtet werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die
globalen Top-Talente mindestens EUR 5.000, das Senior Management
mindestens EUR 20.000 und die Mitglieder des Vorstands mindestens
EUR 40.000 aus eigenen Mitteln in ANDRITZ-Aktien investiert haben,
wobei diese Investition spätestens zum Zeitpunkt der Zuteilung der
Optionen eingezahlt sein muss, d.h. 20. Juni 2024. Die Teilnehmer
des Aktienoptionsprogramms für das Jahr 2024 müssen diese
Investition bis zu einer Ausübung der Optionen kontinuierlich
aufrechterhalten und bei der Ausübung nachweisen.
4.3. Anspruchsberechtigte Personen, die zuvor im Rahmen früherer
Aktienoptionsprogramme Geld aus eigenen Mitteln in die Gesellschaft
investiert haben, können diese Investition für das neue
Aktienoptionsprogramm verwenden. Anteile, die Stiftungen gestiftet
wurden, deren Stifter und Begünstigte berechtigte Personen sind,
können ebenfalls als Eigenmittel betrachtet werden. Personen, die
bisher nicht an einem Aktienoptionsprogramm teilgenommen haben,
müssen bis spätestens 20. Juni 2024 einen Nachweis über ihre
Investition aus eigenen Mitteln erbringen.
4.4. Der Ausübungspreis der Aktienoptionen (im Folgenden
"Ausübungspreis") ist der ungewichtete Durchschnitt des
Schlusskurses der ANDRITZ-Aktie während der vier Kalenderwochen
nach der 117. ordentlichen Hauptversammlung am 21. März 2024.
4.5. Die Gesamtzahl der Aktien, die erworben werden können, darf
die Anzahl der ausgegebenen Optionen nicht überschreiten.
4.6.
Kriterium a)
30% der jeder Person gewährten Optionen können zwischen dem 1.
Mai 2027 und dem 30. April 2031 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt
werden, jedoch nur, wenn
- der durchschnittliche ungewichtete Schlusskurs der
ANDRITZ-Aktie an 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum
zwischen dem 1. Mai 2026 und dem 30. April 2027 mindestens 10% über
dem gemäß 4.4. berechneten Ausübungspreis liegt
oder wenn
- der durchschnittliche ungewichtete Schlusskurs der
ANDRITZ-Aktie an 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen im Zeitraum
zwischen dem 1. Mai 2027 und dem 30. April 2028 mindestens 15% über
dem gemäß 4.4. berechneten Ausübungspreis liegt.
4.7.
Kriterium b)
60% der jeder Person gewährten Optionen können zwischen dem 1.
Mai 2027 und dem 30. April 2031 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt
werden, jedoch nur, wenn
- die EBITA-Marge für das Geschäftsjahr 2024 bzw. 2025 bzw. im
Jahr 2026 mindestens 8,0% beträgt.
Für die Ermittlung der EBITA-Marge ist der Konzernabschluss des
jeweiligen Jahres mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
maßgeblich. Die EBITA-Marge errechnet sich aus dem EBITA ohne
außerordentliche Aufwendungen und außerordentliche Erträge. Im
Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss des
Aufsichtsrats.
4.8. Kriterium c)
10% der jeder Person gewährten Optionen können zwischen dem 1.
Mai 2027 und dem 30. April 2031 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt
werden, jedoch nur im Jahr 2024 oder 2025 oder im Jahr 2026
- AFR >2,0: Es können keine Optionen ausgeübt werden.
- AFR 1,5 up to 2,0: Aliquot-Optionen können abhängig von der AFR
ausgeübt weden
- AFR at 1,5 or less: 100% können ausgeübt werden.
4.9. Die drei Kriterien sind unabhängig voneinander. Sofern die
Ausübungsbedingungen nach einem der Kriterien a), b) oder c)
erfüllt sind, können 50% der den jeweiligen Kriterien zugeordneten
Optionen sofort mit Beginn der Ausübungsfrist ausgeübt werden, 25%
der Optionen können nach drei Monaten ausgeübt werden, die
restlichen 25% sind nach weiteren drei Monaten ausübbar.
4.10. Aktienoptionen können nur durch schriftliche Mitteilung an
die Gesellschaft ausgeübt werden.
5. Anzahl der bereits gewährten Optionen und Verteilung auf
Mitarbeiter, leitende Angestellte und die Organe der einzelnen
Unternehmen unter Angabe der jeweils zur Zeichnung verfügbaren
Aktienanzahl
Aktuelle Optionsprogramme:
Optionsprogramm 2020: 935.000 Aktienoptionen für 122 Führungskräfte
ausgegeben
Optionsprogramm 2022: 1.000.750 Aktienoptionen für 127
Führungskräfte ausgegeben
Die Mitglieder des Vorstands halten insgesamt 337.500
Aktienoptionen (insgesamt 150.000 im Jahr 2020 und 187.500 im Jahr
2022), der Rest wird vom oberen Management gehalten.
Die Anzahl der gewährten Aktienoptionen pro berechtigter
Geschäftsleitung beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu
20.000. Jede Aktienoption berechtigt zum Erwerb einer Aktie.
6. Allgemeine Bemerkungen
6.1. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar.
6.2. Die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms erworbenen
Aktien unterliegen keinem Verkaufsverbot für einen bestimmten
Zeitraum.
6.3. Wird die erfolgsabhängige Anforderung gemäß 4.7. nicht
erreicht oder wird sie voraussichtlich nicht erreicht und wird
daher ein Gewinn aus der bilanziellen Erfassung der Optionen in der
jeweiligen laufenden Periode realisiert, wird ein solcher Gewinn
bei der Berechnung der EBITA-Marge für die Zwecke dieses
Optionsprogramms nicht berücksichtigt.
6.4.
Beispiel zur Veranschaulichung:
Führungskraft erhält 10.000 Optionen
- 3.000 Optionen beziehen sich auf Optionsbedingungen a)
- 6.000 Optionen beziehen sich auf Optionsbedingungen b)
- 1.000 Optionen beziehen sich auf Optionsbedingungen c)
Annahme: EBITA-Marge erreicht 8,8% im
Geschäftsjahr 2025; Die geforderte Aktienkursperformance von
10% wird erreicht, so dass es möglich ist, die Optionen
unter den Bedingungen a) und b) auszuüben.
EBITA Margin |
Ausübbare Optionen |
8,0% |
375 |
8,1% |
750 |
8,2% |
1125 |
8,3% |
1500 |
8,4% |
1875 |
8,5% |
2250 |
8,6% |
2625 |
8,7% |
3000 |
8,8% |
3375 |
8,9% |
3750 |
9,0% |
4125 |
9,1% |
4500 |
9,2% |
4875 |
9,3% |
5250 |
9,4% |
5625 |
9,5% |
6000 |
|
|
AFR |
Ausübbare Optionen |
2,0 |
167 |
1,9 |
334 |
1,8 |
501 |
1,7 |
668 |
1,6 |
835 |
1,5 |
1000 |
|
|
Gesamtzahl der gewährten Optionen
- davon in Bezug auf die Bedingungen a)
- davon in Bezug auf die Bedingungen b)
- davon in Bezug auf die Bedingungen c) |
10.000
3.000
6.000
1.000 |
AFR 1 im Geschäftsjahr 2026 beträgt 1,6.
Somit können 835 Optionen ausgeübt werden.
Dadurch können insgesamt 7.210 Optionen (3.000 + 3.375 + 835)
ausgeübt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat der ANDRITZ AG