EINBERUFUNG
der
ordentlichen Hauptversammlung
der
Fabasoft AG (FN 98699x)
WKN 922985
ISIN AT0000785407
am
Dienstag, den 2. Juli 2024, 10:00 Uhr
in den Räumlichkeiten
voestalpine Stahlwelt, voestalpine-Straße 4, 4020
Linz
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates; Vorlage des
festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und Corporate
Governance Berichtes sowie des Konzernabschlusses und
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis
zum 31. März 2024 (2023/2024) sowie des Vorschlages für die
Gewinnverwendung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss
2023/2024 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023/2024.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023/2024.
5. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik.
6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht.
7. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024/2025.
8. Bericht des Vorstandes über den Erwerb und die Verwendung
eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 3 AktG.
9. Wahl in den Aufsichtsrat.
10. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie
(sofern gesetzlich erforderlich) des Prüfers des
Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025.
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur
Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital)
mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der
Satzung in § 4 sowie die Ermächtigung des Aufsichtsrates,
Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus
dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen sowie Widerruf des
diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli
2023.
12. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum
Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG sowie
Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom
3. Juli 2023.
13. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum
Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie zur
Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrates zur
Änderung der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien
ergeben sowie teilweiser Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses
der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023.
14. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes
zur Verwendung und Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art
und Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
jedem gesetzlichen Zweck, auch unter Ausschluss der allgemeinen
Kaufmöglichkeit der Aktionäre (Bezugsrechtsausschluss) sowie
Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom
3. Juli 2023.
Unterlagen zur Hauptversammlung:
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen den
Aktionär:innen spätestens ab 11. Juni 2024 folgende
Unterlagen zur Verfügung:
- Geschäftsbericht der Gesellschaft;
- Jahresabschluss mit Lagebericht;
- Corporate Governance Bericht;
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht;
- Gewinnverwendungsvorschlag;
- Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG;
- Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 3 AktG;
jeweils für das Geschäftsjahr 2023/2024,
- die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstandes und des
Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 6, 7, 11,
12, 13 und 14 inkl. Vorschlag für die Gewinnverwendung, die
Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten
9 und 10 sowie die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der zur Wahl in
den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Person betreffend ihrer fachlichen
Qualifikation, ihrer beruflichen und vergleichbaren Funktionen, und
dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit
begründen könnten;
- Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1b AktG iVm §§ 153 Abs.
4 und 170 Abs. 2 AktG;
- Bericht des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten 11 und
13;
- Vergütungspolitik und Vergütungsbericht für Vorstand und
Aufsichtsrat;
- Satzung.;
- Weitere Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit
dieser Hauptversammlung.
Jede:r Aktionär:in ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am
Sitz der Gesellschaft in der Honauerstraße 4, 4020 Linz,
Österreich, während der Geschäftszeiten Einsicht in diese
Unterlagen zu nehmen.
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser
Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf
einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der
Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind
spätestens ab 11. Juni 2024 auf der Website der Gesellschaft
unter www.fabasoft.com (Rubrik Investoren, Punkt Hauptversammlung)
frei verfügbar.
Teilnahme von Aktionär:innen an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechtes und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der 22. Juni
2024, 24:00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt
erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstitutes, bei dem
der:die Aktionär:in das Depot unterhält (Depotbestätigung),
vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionär:innen, deren
Depotführer die Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich
mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§
10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und
folgende Angaben enthalten:
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma)
und Anschrift;
2. Angaben über den:die Aktionär:in: Name (Firma) und Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen;
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre
Bezeichnung oder ISIN;
5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den
Depotbestand am 22. Juni 2024 um 24:00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit
Linz) bezieht.
Depotbestätigungen müssen spätestens am 27. Juni 2024, um
24:00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz) ausschließlich auf einem der
folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen:
per E-Mail: anmeldung.fabasoft@hauptversammlung.at
(Depotbestätigung als pdf-Anhang mit qualifizierter elektronischer
Signatur gemäß § 4 Abs. 1 SVG, unveränderbares Dokument)
per Post/Kurier: Fabasoft AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH,
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder
MT599; bitte unbedingt ISIN AT0000785407 im Text angeben.
per SWIFT ISO 20022: ou=gms,o=gibaatwg,o=swift - seev.003.001.XX
oder seev.004.001.XX in der Version, welche die mindest notwendigen
Felder enthält. Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download
auf der Fabasoft Website unter www.fabasoft.com (Rubrik Investoren,
Punkt Hauptversammlung) zur Verfügung.
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient
zugleich als Anmeldung des:der Aktionär:in zur Teilnahme an der
Hauptversammlung.
Die Depotbestätigung kann vorab in Textform mittels Telefax (+43
(0) 1 8900 500 50) sowie mittels E-Mail an
anmeldung.fabasoft@hauptversammlung.at übermittelt werden. Das
Original der Depotbestätigung ist jedoch zwingend mittels Post,
Boten, E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder
mittels Übermittlung über das SWIFT-Kommunikationsnetzwerk nach
Maßgabe der obenstehenden Ausführungen an die Gesellschaft zu
übermitteln.
Die Kreditinstitute werden ersucht, die Depotbestätigungen nach
Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
Die Aktionär:innen werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung
nicht blockiert; Aktionär:innen können deshalb über ihre Aktien
auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung von Aktionär:innen in der Hauptversammlung
Jede:r Aktionär:in, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische
Person zum Vertreter zu bestellen. Der:die Vertreter:in nimmt im
Namen des:der Aktionär:in an der Hauptversammlung teil und hat
dieselben Rechte wie der:die Aktionär:in, den er:sie vertritt. Jede
Vollmacht muss den/die Vertreter:in namentlich bezeichnen. Der:die
Aktionär:in ist in der Anzahl der Personen, die er:sie zu vertreten
bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des
Aufsichtsrates das Stimmrecht als Vertreter:in nur ausüben, soweit
der:die Aktionär:in eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Ein:e Aktionär:in kann seinem:ihrem depotführenden
Kreditinstitut nach Absprache mit diesem die Vollmacht erteilen. In
diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur
Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen Weg (siehe oben)
gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht
an die Gesellschaft übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär bzw. von der
Aktionärin widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn
er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege
bis spätestens 1. Juli 2024, 16:00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit
Linz) in Textform übermittelt werden:
per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
per E-Mail: anmeldung.fabasoft@hauptversammlung.at (Erklärung
als pdf-Anhang, unveränderbares Dokument)
per Post/Kurier: Fabasoft AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH,
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder
MT599; bitte unbedingt ISIN AT0000785407 im Text angeben.
per SWIFT ISO 20022: ou=gms,o=gibaatwg,o=swift - seev.003.001.XX
oder seev.004.001.XX in der Version, welche die mindest notwendigen
Felder enthält. Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download
auf der Fabasoft Website unter www.fabasoft.com (Rubrik Investoren,
Punkt Hauptversammlung) zur Verfügung.
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich
persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort zulässig.
Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer
Vollmacht das Formular zu verwenden, das im Internet unter
www.fabasoft.com (Rubrik Investoren, Punkt Hauptversammlung) zur
Verfügung steht.
Als besonderer Service steht Herr Mag. Ewald Oberhammer,
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung
in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter:
per Post/Boten an: Fabasoft AG, c/o HV-Veranstaltungsservice
GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
per E-Mail: oberhammer.fabasoft@hauptversammlung.at
Die Zusendungen ergehen an die HV-Veranstaltungsservice GmbH,
welche treuhändig die Abwicklung für Mag. Oberhammer übernimmt.
Der Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend
und über die E-Mail-Adresse auch während der Hauptversammlung
erreichbar sein. Bitte beachten Sie unbedingt, dass diese
E-Mail-Adresse oberhammer.fabasoft@hauptversammlung.at
ausschließlich der Erreichbarkeit von Herrn Mag. Oberhammer auch
während der Hauptversammlung dient.
Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der Fabasoft
AG getragen. Sämtliche übrigen Kosten, insbesondere die eigenen
Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der:die
Aktionär:in zu tragen.
Rechte der Aktionär:innen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung
Aktionär:innen, die einzeln oder zusammen seit mindestens 3
Monaten Anteile in Höhe von mindestens 5 % des Grundkapitals
halten, können bis spätestens 11. Juni 2024 (einlangend)
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden
solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung vorgelegt werden.
Aktionär:innen, die einzeln oder zusammen mindestens 1 % des
Grundkapitals halten, können bis spätestens 21. Juni 2024 zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen
ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen
der betreffenden Aktionär:innen und der Begründung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Für die
Wahl in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 9) ist Folgendes zu
beachten: Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Bei
der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die
Kriterien des § 87 Abs. 2 a AktG zu beachten; insbesondere die
fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder:innen, die
fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrates, Aspekte
der Diversität und der Internationalität sowie der beruflichen
Zuverlässigkeit.
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie
Anträge an die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der
Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen
ist, sind ab sofort im Internet unter www.fabasoft.com (Rubrik
Investoren, Punkt Hauptversammlung) zugänglich.
Zu jedem Tagesordnungspunkt kann jede:r Aktionär:in auch noch in
der Hauptversammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitgliedes setzt zwingend die Übermittlung eines
Beschlussvorschlages gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß §
87 Abs. 2 AktG (siehe oben) voraus.
Jedem:jeder Aktionär:in ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in
der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und
auf die Lage des Konzerns sowie der in dem Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer
gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
(i) sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet
ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen; oder
(ii) die Erteilung der Auskunft strafbar wäre; oder
(iii) sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens 7 Tage
vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Wahl in den Aufsichtsrat:
Zum Tagesordnungspunkt 9 („Wahl in den Aufsichtsrat“) macht die
Gesellschaft folgende Angaben: Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §
8 der Satzung aus mindestens drei und höchstens sechs von der
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat
besteht gegenwärtig aus vier von der Hauptversammlung gewählten
Mitgliedern. Mit Frau FH-Prof. Univ.-Doz. DI Dr. Ingrid
Schaumüller-Bichl und Frau Mag. Michaela Schwinghammer-Hausleithner
sind zwei Frauen im Aufsichtsrat der Fabasoft AG vertreten. Es
besteht somit eine 50%ige Frauenquote im Aufsichtsrat der Fabasoft
AG.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 120 Abs. 2 Z 1 BörseG 2018 gibt die Fabasoft AG bekannt,
dass die Gesellschaft 11.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien
ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Aufgrund
der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 03.07.2023
und mit Zustimmung des Aufsichtsrates wurden im Zeitraum vom 4.
Oktober 2023 bis einschließlich 19. Februar 2024 insgesamt 98.218
Aktien im Rahmen des ordnungsgemäß bekannt gemachten
Aktienrückkaufprogramms von der Gesellschaft erworben. Die
Gesellschaft hält daher 98.218 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung daher 10.901.782.
Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Vorbereitung
sowie im Rahmen der Hauptversammlung erfolgt auf Grundlage der
Europäischen Datenschutzgrundverordnung (Art 6 Abs. 1 lit c) sowie
auf Grundlage des österreichischen Datenschutzgesetzes. Die
Fabasoft AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung
durchzuführen sowie Aktionär:innen in Übereinstimmung mit
aktienrechtlichen Bestimmungen die Teilnahme an und die Ausübung
ihrer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung zu ermöglichen. Um
diese Pflichten erfüllen zu können, ist die Verarbeitung der unten
angeführten Kategorien personenbezogener Daten von Aktionär:innen
und Bevollmächtigten unerlässlich.
Die Fabasoft AG verarbeitet insbesondere die personenbezogenen
Daten, die gemäß § 10a Abs. 2 AktG notwendig sind, um den
Aktionär:innen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen. Hierzu gehören: Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und
Geburtsdatum des:der Bevollmächtigten. Darüber hinaus wird die
Nummer des Wertpapierdepots, die Anzahl der Aktien und ihre
Bezeichnung erfasst. Dies ist für die Ausstellung der Stimmkarte
erforderlich. Bei der Eingangskontrolle findet eine
Identitätsfeststellung statt. Hierfür wird beispielweise die
Reisepassnummer etc. erfasst.
Anwesende Aktionär:innen bzw. deren Vertreter:innen, die
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen
Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht an der
Hauptversammlung können im Rahmen ihres gesetzlichen
Teilnahmerechtes in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch
die darin angeführten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis etc.) einsehen. Die Fabasoft AG ist
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten
(insbesondere auch das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des
notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120
AktG).
Die personenbezogenen Daten werden (nach Beendigung der
Hauptversammlung) gelöscht, soweit diese nicht mehr zur Erfüllung
des Zweckes der Verarbeitung erforderlich sind und keine
gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder die Verteidigung oder
Geltendmachung von Rechtsansprüchen einer Löschung
entgegenstehen.
Die Fabasoft AG ist die für die Verarbeitung verantwortliche
Stelle. Die Fabasoft AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen wie etwa
Notaren, Rechtsanwälten und Banken. Diese erhalten von der Fabasoft
AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die
Daten ausschließlich nach Weisung der Fabasoft AG. Soweit rechtlich
notwendig, hat die Fabasoft AG mit diesen
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen.
Fabasoft verfügt über ein mit datenschutzrechtlichen Themen
betrautes Datensicherheits-Team (Privacy Team). Die Kontaktdaten
dieses Privacy Teams sind auf www.fabasoft.com/privacy aktuell
gehalten. Das Privacy-Team kann über privacy@fabasoft.com
kontaktiert werden.
Zur umfangreichen Aufklärung über die Erhebung der
personenbezogenen Daten im Zuge der Hauptversammlung wird auf die
„Datenschutzerklärung für Teilnehmer der Fabasoft Hauptversammlung“
verwiesen. Diese ist in der aktuellen Fassung auf der Fabasoft
Website unter www.fabasoft.com (Rubrik Investoren, Punkt
Hauptversammlung) abrufbar und wird gemeinsam mit der allgemeinen
Datenschutzerklärung von Fabasoft während der Hauptversammlung zur
freien Entnahme aufgelegt.
Tonaufzeichnungen
Die Hauptversammlung wird zu Protokollierungszwecken von der
Gesellschaft in Ton aufgezeichnet. Diese Tonaufnahme wird binnen
eines Monats nach Eintragung des Protokolls im Firmenbuch
vernichtet.
Jede Art der Ton- und/oder Bildaufzeichnung durch
Aktionär:innen, Vertreter oder Gäste während der Hauptversammlung
ist untersagt.
Zutritt zur Hauptversammlung
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionär:innen gebeten, sich rechtzeitig
vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die Ausgabe der
Stimmkarten erfolgt ab 9:00 Uhr.
Die Aktionär:innen bzw. ihre Vertreter:innen werden darauf
hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur
Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist.
Die Hauptversammlung samt Berichte werden in deutscher Sprache
abgehalten. Ausschließlich für fremdsprachige Aktionär:innen
besteht die Möglichkeit, einen Dolmetscher, unter entsprechend
rechtzeitiger Vorankündigung 10 Tage vor Hauptversammlung, auf
eigene Kosten als Begleitperson mitzunehmen.
Linz, im Juni
2024 Der
Vorstand