PALFINGER AG
Bergheim, FN 33393 h
ISIN AT0000758305
(„Gesellschaft“)
Einberufung der 36. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionär:innen ein zur 36. ordentlichen
Hauptversammlung der PALFINGER AG am Mittwoch, den 10. April
2024, um 11:00 Uhr, Wiener Zeit, am Standort von
PALFINGER in 5020 Salzburg, Franz-Wolfram-Scherer-Straße
24, einer inländischen Zweigniederlassung und Betriebsstätte
der PALFINGER AG und weiterer inländischer
Konzerngesellschaften.
I. TAGESORDNUNG
- Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das
Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2023
- Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des
Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024
- Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
- Beschlussfassung über die (geänderte) Vergütungspolitik
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Punkt 23.
„Fernteilnahme und Fernabstimmung, Übertragung und Aufzeichnung der
Hauptversammlung, virtuelle Hauptversammlung“
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG;
BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und
4 AktG spätestens ab 20. März 2024 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.palfinger.ag zugänglich:
- Geschäftsbericht 2023, darin enthalten
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht und
- Corporate-Governance-Bericht,
- Jahresfinanzbericht, darin enthalten
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Vorschlag für Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG,
- Beschlussvorschläge des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats inkl.
Vergütungs-
bericht und Vergütungspolitik,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an
unabhängigen Stimmrechtsvertreter (IVA),
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR
DIE
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionär:innenrechte, die
im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 31. März 2024 (24:00
Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist
eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der
Gesellschaft spätestens am 5. April 2024 (24:00 Uhr,
Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform,
die die Satzung gemäß Punkt 18 Abs 2 genügen lässt
Per
E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 1 8900 500 - 50
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in
Schriftform
Per Post oder Boten PALFINGER AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000758305 im Text angeben)
Die Aktionär:innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit
Sitz in einem
Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedsstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben
zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben über den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift
oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen
Codes (SWIFT-Code),
- Angaben über den:die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des:der
Aktionär:in;
ISIN AT0000758305 (international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer),
- Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung,
- Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung
bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des
Nachweisstichtages 31. März 2024 (24:00 Uhr, Wiener
Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.
Identitätsnachweis
Die Aktionär:innen und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur
Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis bereitzuhalten.
Wenn Sie als Bevollmächtigte:r zur Hauptversammlung kommen,
nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die
Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die
Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt,
wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
Die PALFINGER AG behält sich das Recht vor, die Identität der
zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:EINER
VERTRETER:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jeder:Jede Aktionär:in, der:die zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat
das Recht, einen:eine Vertreter:in zu bestellen, der:die im Namen
des:der Aktionär:in an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der:die Aktionär:in hat, den:die er:sie vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG)
erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden
können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während
der Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
Kommunikationswege und Adressen an:
Per Post oder Boten PALFINGER AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per
E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at
(Vollmachten bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 1 8900 500 - 50
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000758305 im Text angeben)
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort
Die Vollmachten müssen spätestens bis 9. April 2024,
16:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen,
sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und
Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht sind spätestens am 20. März 2024 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag unter
den Menüpunkten „Investoren“ und „Hauptversammlung“ abrufbar. Wir
bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die
bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und
zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionär:innen
zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat der:die Aktionär:in seinem:ihrem depotführenden
Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen
Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionär:innen können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte
in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches
Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht
gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Wir bitten um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen
pro Depotbestätigung maximal zwei Personen (ein:eine Aktionär:in
und ein:eine Bevollmächtigte:r oder anstelle des:der Aktionär:in
zwei Bevollmächtigte) zugelassen werden können.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionär:innen an, ihr
Stimmrecht durch einen unabhängigen, von der Gesellschaft benannten
Vertreter – den Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse
22, 1130 Wien, office@iva.or.at, Tel.: +43 1 87 63 343/30 –
ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird Herr
Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at) bei der
Hauptversammlung diese Aktionär:innen vertreten. Die Kosten für die
Stimmrechtsvertretung werden von der PALFINGER AG getragen.
Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für
die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der:die Aktionär:in zu
tragen.
Für die Erteilung einer Vollmacht an den IVA kann das spezielle
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag
spätestens ab dem 20. März 2024 zur Verfügung gestellte
Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss zeitgerecht
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten Dr.
Michael Knap
c/o Interessenverband für Anleger (IVA)
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
oder per
E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at |
Im Falle der Bevollmächtigung des IVA übt Dr. Michael Knap das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von dem:der
Aktionär:in erteilten Weisungen aus, die auf dem speziellen
Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Falls keine Weisungen
angekreuzt werden, wird der Bevollmächtigte für die
Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennimmt.
Die zur Abstimmung gelangenden Beschlussvorschläge werden von
der Gesellschaft auf der Website unter www.palfinger.ag
veröffentlicht.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN
NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch
Aktionär:innen nach § 109 AktG
Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen
5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 20.
März 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft
ausschließlich an die Adresse 5101 Bergheim bei Salzburg,
Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Investor Relations,
z.H. Herrn Hannes Roither, oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
h.roither@palfinger.com oder per SWIFT an die Adresse
GIBAATWGGMS zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige
Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden
Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter
elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT, mit
Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN
AT0000758305 im Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der
Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst
sein. Die Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär:innen seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen der Aktien
sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 %
vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.
dieser Einberufung) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionär:innen zur
Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 %
des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 29. März
2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an
5101 Bergheim bei Salzburg, Lamprechtshausener
Bundesstraße 8, Abteilung Investor Relations,
z.H. Herrn Hannes Roither, oder per E-Mail
an h.roither@palfinger.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2
AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder
auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und
der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls
auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Die Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen
sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.
dieser Einberufung) verwiesen.
3. Auskunftsrecht der Aktionär:innen nach § 118
AktG
Jedem:Jeder Aktionär:in ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich
mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden.
Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 5101 Bergheim bei
Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Investor
Relations, z.H. Herrn Hannes Roither, oder per E-Mail
an h.roither@palfinger.com übermittelt werden.
4. Anträge von Aktionär:innen in der
Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder:Jede Aktionär:in ist – unabhängig von einem bestimmten
Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der
Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt III. dieser
Einberufung. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge
vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die
Reihenfolge der Abstimmung.
5. Information zum Datenschutz für
Aktionär:innen
Die PALFINGER AG verarbeitet personenbezogene
Daten der Aktionär:innen (insbesondere jene gemäß § 10a
Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in, Nummer der
Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des:der
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes, um den Aktionär:innen die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen
ist für die Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen
an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit
Artikel 6 (1) c) DSGVO.
Für die Verarbeitung ist die PALFINGER AG die
verantwortliche Stelle. Die PALFINGER AG bedient
sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren,
Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von
der PALFINGER AG nur solche personenbezogenen Daten, die für
die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind
und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der
PALFINGER AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die
PALFINGER AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein:e Aktionär:in an der Hauptversammlung teil, können
alle anwesenden Aktionär:innen bzw. deren Vertreter:innen, die
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen
Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich
vorgeschriebene Teilnehmer:innenverzeichnis (§ 117
AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten
personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die PALFINGER AG ist zudem
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten
(insbesondere das Teilnehmer:innenverzeichnis) als Teil des
notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen
(§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionär:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht,
sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet
wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere
Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis-
und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und
Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche
Ansprüche von Aktionär:innen gegen die PALFINGER AG
oder umgekehrt von der PALFINGER AG gegen Aktionär:innen
erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der
Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im
Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu
einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung
zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen
rechtskräftiger Beendigung führen.
Jede:r Aktionär:in hat ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und
Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen
Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III
der DSGVO. Diese Rechte können Aktionär:innen gegenüber der
PALFINGER AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
datenschutz@palfinger.com oder über die folgenden
Kontaktdaten geltend machen:
PALFINGER AG
5101 Bergheim bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße
8
Zudem steht den Aktionär:innen ein Beschwerderecht bei
der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77
DSGVO zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere ein
Auskunftsbegehren und eine Datenschutzerklärung, sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag
zu finden.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 37.593.258,-- und ist
zerlegt in 37.593.258 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie
gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 2.826.516 eigene Aktien.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 34.766.742 Stimmrechte.
Es besteht nur eine Aktiengattung.
Es wird angestrebt, die Veranstaltung nach den Kriterien des
Österreichischen Umweltzeichens für Green Meetings/Events
auszurichten.
Wir sind bestrebt, Ihnen die Anreise mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zu erleichtern. Bitte entscheiden Sie sich, wenn
möglich, für eine umweltschonende Anreise und nutzen Sie die
aktuellen Fahrplaninformationen unter www.oebb.at bzw.
www.westbahn.at
Bitte beachten Sie, dass Gäste nur nach vorheriger
Zustimmung durch die Gesellschaft zur Hauptversammlung
zugelassen werden können.
Für Informationen zum barrierefreien Zugang zur Hauptversammlung
wenden Sie sich bitte per mail
an: events@palfinger.com.
Bergheim bei Salzburg, im März 2024
Der Vorstand