WERBUNG
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN
VERBREITUNG ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER
EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER
BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE
Pressemeldung
Pentixapharm Holding AG schließt
Börsengang im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
ab
- Abspaltung von der Eckert &
Ziegler SE vollzogen
- Erster Kurs notierte bei EUR
5,10
- Marktkapitalisierung in Höhe von
EUR 126,5 Mio.
- Buchmäßige Lieferung der Aktien in
der kommenden Woche
- Finanzierung der nächsten
Meilensteine gesichert
Berlin und Würzburg, Deutschland,
3. Oktober 2024 – Die Pentixapharm Holding AG („Pentixapharm“)
feierte heute unter dem Tickersymbol PTP und der internationalen
Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A40AEG0 ihr Börsendebüt im Prime
Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Der erste Kurs notierte
bei EUR 5,10, womit die Marktkapitalisierung zum Börsenstart EUR
126,5 Mio. erreichte. Das biopharmazeutische Unternehmen
konzentriert sich auf die Entwicklung innovativer
First-in-Class-Radiopharmazeutika zur Diagnose und Therapie
(Theranostics) von Blutkrebs und anderen weitverbreiteten
Indikationen, die bislang nicht mit Radiopharmazeutika behandelt
werden.
Bereits gestern war die Abspaltung
von der Eckert & Ziegler SE mit der Eintragung in das
Handelsregister vollzogen worden. Als eigenständiges
börsennotiertes Unternehmen verfügt Pentixapharm mit rund EUR 19,9
Mio. Bruttoerlösen aus der IPO-Platzierung sowie weiteren
Mittelzuflüssen im Zuge der Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung
in Höhe von EUR 18,5 Mio. EUR an die Eckert & Ziegler SE über
eine solide finanzielle Basis, um die Wachstumsstrategie weiter
voranzutreiben. Im Fokus stehen dabei die klinische
Weiterentwicklung und Zulassung der Hauptkandidaten Ga68-PentixaFor
und Y90-PentixaTher.
Dr. Hakim Bouterfa, Vorstand der
Pentixapharm Holding AG: „Wir freuen uns über das starke
Interesse, das Investoren und Medien an unserem Börsengang gezeigt
haben. Die Börsennotiz bietet uns die Flexibilität, unser Wachstum
schrittweise zu finanzieren und kontinuierlich neue Investoren zu
gewinnen, die an dem langfristigen Erfolg von Pentixapharm
teilhaben möchten. Durch Partnerschaften mit führenden Unternehmen
in der Biopharma-Branche streben wir an, unsere technologische als
auch kommerzielle Reichweite zu erweitern.“
Notiert wurden heute zunächst die
bestehenden Aktien sowie die Abspaltungsaktien. Die Angebotsaktien
werden nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister
und erfolgtem Zulassungsbeschluss durch die Deutsche Börse AG
voraussichtlich ab dem 10. Oktober 2024 gehandelt. Die buchmäßige
Lieferung ist für die Abspaltungsaktien am 7. Oktober 2024 und für
die Angebotsaktien am 10. Oktober 2024 geplant.
Die BankM AG hat die Transaktion als
Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner begleitet. Als Selling
Agent (Tied Agent der CapSolutions GmbH) war die MC Services AG
tätig, die auch als Presse- und IR-Berater fungierte. Die
rechtliche Beratung erfolgte durch HEUKING.
Über Pentixapharm Holding
AG
Die Pentixapharm Holding AG wurde im
Jahr 2024 gegründet, um nach der von den Hauptversammlungen der
Eckert & Ziegler SE und der Pentixapharm Holding AG am 26. Juni
2024 beschlossenen Abspaltung alle von der Eckert & Ziegler SE
an der Pentixapharm AG mit Sitz in Würzburg gehaltenen Aktien
aufzunehmen. Die Pentixapharm Holding AG ist im regulierten Markt
(Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Die Pentixapharm AG ist ein 2019
gegründetes biopharmazeutisches Unternehmen, das sich auf die
Entwicklung innovativer First-in-Class-Radiopharmazeutika
fokussiert, die auf Liganden gegen den CXCR4-Rezeptor basieren.
Diese werden sowohl diagnostisch als auch therapeutisch gegen
verschiedene hämatologische und solide Tumore sowie
kardiovaskuläre, endokrine und inflammatorische Erkrankungen
getestet.
Die klinische Pipeline von
Pentixapharm umfasst PentixaTher, ein Yttrium-90 basiertes
Therapeutikum gegen Non-Hodgkin Lymphome (NHL), und PentixaFor, ein
Gallium-68-basiertes Begleitdiagnostikum. Klinische Studien für
beide Substanzen haben mit einer Dosisfindungsstudie für
PentixaTher und einer Phase-III-Registrierungsstudie für PentixaFor
in Marginalzonenlymphome in Europa bereits begonnen. Darüber hinaus
wird PentixaFor als Diagnosetool für primären Hyperaldosteronismus
(PA) entwickelt, eine bedeutende Ursache für Bluthochdruck.
Pentixapharm bereitet derzeit eine US-zentrische Phase-III Studie
mit PentixaFor in PA vor, die 2025 beginnen soll.
Kontakt:
Pentixapharm Holding AG
Phillip Eckert, Investor Relations
phillip.eckert@pentixapharm.com
Tel. +49 30 94 10 84 227
www.pentixapharm.com
Für Presseanfragen:
MC Services AG
Anne Hennecke
Tel. +49 211 529252 22
anne.hennecke@mc-services.eu
WICHTIGE INFORMATION
Diese Mitteilung erfolgt
ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot
zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder Zeichnung von
Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die Wertpapiere sind bereits
verkauft worden. Diese Mitteilung ist kein Prospekt im Sinne der
Prospektverordung (Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der
beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung
zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur
Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG) in der jeweils geltenden
Fassung.
Diese Bekanntmachung enthält weder
ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum
Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an irgendeine Person in
den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada,
Südafrika, Japan oder in anderen Jurisdiktionen, gegenüber der bzw.
in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung
ungesetzlich wäre, und ist nicht als ein solches Angebot oder eine
solche Aufforderung anzusehen.
Weder diese Bekanntmachung noch die
Veröffentlichung, in der sie enthalten ist, ist zur direkten oder
indirekten, ganz oder teilweisen Veröffentlichung oder Verteilung
in den Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich ihrer
Außengebiete und Besitzungen, eines Bundesstaates und des Districts
of Columbia („Vereinigte Staaten“), bestimmt. Die Informationen in
dieser Bekanntmachung enthalten nicht und stellen in keiner
Jurisdiktion ein Angebot zum Erwerb, zur Zeichnung oder zum
sonstigen Handel mit Aktien der Pentixapharm Holding AG dar. Alle
hierin erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach dem
U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung
(„Securities Act“) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates
oder einer andern Jurisdiktion der Vereinigten Staaten, registriert
und dürfen nicht angeboten, gezeichnet, verwendet, verpfändet,
verkauft, weiterverkauft, zugeteilt, geliefert werden oder
anderweitig direkt oder indirekt in die Vereinigten Staaten
übertragen werden, es sei denn, dies geschieht gemäß einer Ausnahme
von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder im
Rahmen einer Transaktion, die nicht den
Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, und
zwar jeweils in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen
Jurisdiktion der Vereinigten Staaten. Es findet kein öffentliches
Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten statt.
Vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmeregelungen nach geltendem Recht dürfen die in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada,
Südafrika oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien,
Kanada, Südafrika oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen,
weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Es findet kein
öffentliches Angebot der Wertpapiere in Australien, Kanada,
Südafrika oder Japan statt.
In den Mitgliedsstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme Deutschlands) ist diese
Bekanntmachung nur an Personen adressiert und gerichtet, die
„qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der
Prospektverordnung.
Im Vereinigten Königreich richtet
sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die „qualifizierte
Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung (Verordnung
(EU) 2017/1129 und deren Änderungen) sind, wie sie aufgrund des
European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen
Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und die (i) über
Berufserfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die unter
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen
Fassung („Verordnung“) fällt, oder (ii) vermögende Personen sind,
die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (alle
diese Personen werden als „Relevante Personen“ bezeichnet). Im
Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an
Relevante Personen. Personen, die keine Relevanten Personen sind,
sollten nicht auf der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres
Inhalts handeln oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder
Anlagetätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, steht
nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten
Personen getätigt und sollte von keiner anderen Person als einer
Relevanten Person als verlässlich angesehen werden.
Diese Bekanntmachung erhebt nicht den
Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die zur Beurteilung der
Pentixapharm Holding AG und ihrer zukünftigen verbundenen
Tochtergesellschaften (d. h. die Pentixapharm AG, Würzburg, und die
100 %ige Tochtergesellschaft der Pentixapharm AG, Myelo
Therapeutics GmbH, Berlin) nach Abschluss der Abspaltung zur
Aufnahme gemäß dem deutschen Umwandlungsgesetz (UmwG) aller von der
Eckert & Ziegler SE, Berlin, gehaltenen Aktien an der
Pentixapharm AG auf die Pentixapharm Holding AG („Abspaltung” und
diese verbundenen Tochtergesellschaften zusammen mit der
Pentixapharm Holding AG „Pentixapharm Gruppe”) zu bewerten und/oder
ihrer Finanzlage erforderlich sind, und unterliegt in ihrer
Gesamtheit insbesondere dem Vorbehalt der Änderung, Überarbeitung,
Überprüfung, Korrektur, Vervollständigung und Aktualisierung. Weder
(i) Pentixapharm Holding AG noch (ii) BankM AG (“Bank” und zusammen
mit der Pentixapharm Holding AG “Personen”), oder einer der
jeweiligen Geschäftsleiter, leitenden Angestellten, persönlich
haftenden Gesellschafter, Angestellten, Vertreter, verbundenen
Unternehmen, Gesellschafter oder Berater dieser Personen darf Sie
über Änderungen informieren noch ist er verpflichtet, die
Bekanntmachung zu aktualisieren oder verschaffen, die sich im
Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung ergeben können, mit Ausnahme
der Offenlegungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher
Vorschriften erforderlich sind. Diese Bekanntmachung stellt keine
Anlage-, Rechts-, Rechnungslegungs-, Regulierungs-, Steuer- oder
sonstige Beratung dar.
Niemand ist befugt, Informationen zu
geben oder Zusicherungen zu machen, die nicht in dieser
Bekanntmachung enthalten sind und nicht mit ihr übereinstimmen, und
wenn solche Informationen oder Zusicherungen gegeben oder gemacht
werden, darf man sich nicht darauf verlassen, dass sie von oder im
Namen der Pentixapharm Holding AG, oder einer Person autorisiert
wurden.
Bestimmte Daten zur
Marktpositionierung der Pentixapharm Holding AG und der
Pentixapharm Gruppe, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind,
stammen aus Drittquellen. In Branchenpublikationen, Studien und
Erhebungen Dritter wird im Allgemeinen erklärt, dass die darin
enthaltenen Daten aus Quellen stammen, die als zuverlässig gelten,
dass jedoch keine Garantie für die Angemessenheit, Qualität,
Genauigkeit, Relevanz, Vollständigkeit oder Hinlänglichkeit dieser
Daten besteht. Solche Untersuchungen und Schätzungen sowie die
ihnen zugrunde liegenden Methoden und Annahmen wurden von keiner
unabhängigen Quelle auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit
überprüft und können ohne Mitteilung geändert werden.
Dementsprechend lehnt die Pentixapharm Holding AG ausdrücklich
jegliche Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese
Informationen ab und es sollte kein unangemessenes Vertrauen in
diese Daten gesetzt werden.
Diese Bekanntmachung kann
zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die die aktuelle Sichtweise
der Pentixapharm Holding AG und der Pentixapharm Gruppe auf
zukünftige Ereignisse und die finanzielle und operative Entwicklung
widerspiegeln. Zukunftsgerichtete Aussagen sind manchmal, aber
nicht immer, an der Verwendung eines Datums in der Zukunft oder
durch Wörter wie „werden“, „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“,
„könnten“, „möglicherweise“, „sollten“, „erwarten“, „glauben“,
„beabsichtigten“, „planen“, „bereiten vor“ oder „abzielen“
(einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen
Varianten) zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind ihrer Art
nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten
verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen
abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder
auch nicht eintreten können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren,
die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,
Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den in diesen
zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten
abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen
zukunftsgerichteten Aussagen, die die der Pentixapharm Holding AG,
deren jeweilige verbundene Unternehmen oder in ihrem Namen
handelnden Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer Gesamtheit
ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es
kann nicht zugesichert werden, dass die in diesem Dokument
enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen sich realisieren werden.
Zukunftsgerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser
Bekanntmachung getroffen. Vorbehaltlich der Einhaltung geltender
Gesetze und Vorschriften beabsichtigen weder die Pentixapharm
Holding AG noch die Bank oder deren jeweilige
Tochtergesellschaften, zukunftsgerichtete Aussagen in dieser
Bekanntmachung an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen
anzupassen, zu überprüfen, zu überarbeiten oder anzugleichen, sei
es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus
sonstigen Gründen, und übernehmen keine Verpflichtung, dies zu
tun.
Die in dieser Bekanntmachung
enthaltenen Informationen erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und wurden keiner unabhängigen Prüfung oder
Überprüfung unterzogen.
Bestimmte Zahlen, einschließlich
Finanz- und Marktdaten, die in dieser Bekanntmachung enthalten
sind, wurden gerundet, und es ist möglich, dass sich die
entsprechenden Summen aufgrund von Rundungen nicht auf 100%
aufaddieren.
Die Bank handelt ausschließlich für
die Pentixapharm Holding AG und für sonst niemanden im Zusammenhang
mit dem geplanten Angebot von Aktien der Pentixapharm Holding AG
(„Angebot“). Sie wird keine andere Person als ihren jeweiligen
Kunden im Zusammenhang mit dem Angebot betrachten und ist außer
gegenüber der Pentixapharm Holding nicht für den Schutz
verantwortlich, der ihren Kunden gewährt wird, noch für die
Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung
oder eine Transaktion, Vereinbarung oder andere in dieser
Bekanntmachung erwähnte Angelegenheit.
Im Zusammenhang mit dem Angebot
können die Bank und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, die als
Anleger auf eigene Rechnung handeln, Wertpapiere der Pentixapharm
Holding AG zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft solche
Wertpapiere und andere Wertpapiere der Pentixapharm Holding AG oder
damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder
anderweitig behalten, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder
anderweitig auf eigene Rechnung handeln. Dementsprechend sind
Bezugnahmen im Prospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf die
Ausgabe, das Angebot, die Zeichnung, den Erwerb, die Platzierung
oder den sonstigen Handel mit den Wertpapieren so zu verstehen,
dass sie jede Ausgabe oder jedes Angebot an bzw. jede Zeichnung,
jeden Erwerb, jede Platzierung oder jeden Handel durch die Bank und
alle mit ihr verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene
Rechnung handeln, umfassen.
Darüber hinaus können die Bank oder
mit ihr verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und
Swaps mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang die Bank
(oder mit ihr verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien der
Pentixapharm Holding AG erwerben, halten oder veräußern können. Die
Bank beabsichtigt nicht, den Umfang solcher Investitionen oder
Transaktionen offen zu legen, außer in dem Umfang, in dem sie dazu
gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet sind.
Weder die Bank noch ihre verbundenen
Unternehmen, Geschäftsleiter, leitenden Angestellten, persönlich
haftenden Gesellschafter, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter
übernehmen, ausdrücklich oder implizit, irgendeine Verantwortung
oder Haftung oder geben irgendeine Zusicherung oder Garantie ab,
für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der
Informationen in dieser Bekanntmachung (oder dafür, ob
Informationen in der Bekanntmachung ausgelassen wurden) oder
anderer Informationen in Bezug auf die Pentixapharm Holding AG,
ihre Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen, unabhängig
ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer
Form, und unabhängig von Übermittlung oder zur Verfügung Stellung,
oder für jegliche Verluste, die sich auf irgendeine Art und Weise
aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts ergeben
oder anderweitig in Verbindung damit entstehen.
Die in dieser Bekanntmachung
enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken und
erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser
Bekanntmachung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit,
Fairness oder Vollständigkeit verlassen.
Der Zeitpunkt der Zulassung der
Aktien der Pentixapharm Holding AG zum Handel im Regulierten Markt
an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum
Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter
Wertpapierbörse (zusammen „Zulassung“) kann u.a. von den
Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Garantie dafür,
dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen Zeitpunkt sollte
keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der Absichten der
Pentixapharm Holding AG in Bezug auf die Zulassung getroffen
werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Bekanntmachung
bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den
gesamten investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine
solche Investition in Erwägung ziehen, sollten sich an eine
autorisierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen
Investitionen spezialisiert ist. Diese Bekanntmachung stellt keine
Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann
sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich
von einem professionellen Berater über die Eignung des Angebots für
die betreffende Person beraten lassen.
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