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Lenzing Gruppe: Joint-Venture LD Celulose begibt erfolgreich grüne
Anleihe
27.09.2024 / 11:45 CET/CEST
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Lenzing Gruppe: Joint-Venture LD Celulose begibt erfolgreich
grüne Anleihe
- Begebung einer vorrangig besicherten grünen Unternehmensanleihe
in Höhe von 650 Mio. USD („grüne Anleihe“) mit einem Kupon von
7,950 Prozent pro Jahr durch das Joint Venture LD Celulose
- Emission war aufgrund der hohen Nachfrage von institutionellen
Anlegern 4,6-fach überzeichnet
Lenzing – Die Lenzing Gruppe,
weltweit führender Anbieter von regenerierten Cellulosefasern für
die Textil- und Vliesstoffindustrien, gibt bekannt, dass LD
Celulose International GmbH (die „Emittentin“), eine
hundertprozentige Tochtergesellschaft des brasilianischen Joint
Ventures LD Celulose S.A. („LDC“), erfolgreich eine grüne Anleihe
über USD 650 Millionen begeben hat.
Die grüne Anleihe, die am 25. Januar
2032 fällig wird und mit einem Kupon von 7,950 Prozent pro Jahr
ausgestattet ist, stieß bei institutionellen Anlegern auf große
Nachfrage.
Teil der neuen Finanzierungsstruktur
der LDC mit einem Gesamtvolumen von 1 Mrd. USD ist auch ein
syndizierter Kredit in Höhe von 350 Mio. USD. LDC beabsichtigt, den
Nettoerlös aus der Anleihenemission und Auszahlung des syndizierten
Kredits plus vorhandene Barmitteln zu verwenden, um die bestehenden
Finanzierungsvereinbarungen vollständig zu tilgen. Der Nettoerlös
aus der Emission der grünen Anleihe wird für die Finanzierung und
Refinanzierung förderfähiger Investitionen im Einklang mit dem
Green Financing Frameworks eingesetzt.
„Die Lenzing Gruppe ist seit
Jahrzehnten Pionier in der nachhaltigen Textil- und
Vliesstoffindustrie und der Produktion von Faserzellstoff und hat
einen klaren Plan zur weiteren Ökologisierung ihrer Produktion“,
sagte Rohit Aggarwal, Vorstandsvorsitzender der Lenzing Gruppe.
„Das Interesse der Investoren an der grünen Anleihe von LDC ist
auch ein Ergebnis unserer Bemühungen in Nachhaltigkeit.“
Nico Reiner, Finanzvorstand der
Lenzing Gruppe: „Mit der erfolgreichen Transaktion wird LDC die
bestehende Projektfinanzierung, die die Errichtung einer der
größten Faserzellstoffanlagen der Welt ermöglicht hat, in eine
eigenständige Unternehmensfinanzierung umwandeln. Dies ist ein
weiterer Meilenstein für die erfolgreiche Entwicklung des Joint
Ventures, nachdem die operative Performance schneller als erwartet
die nominelle Produktionskapazität von 500.000 Tonnen pro Jahr
übertroffen hat.“
Die grüne Anleihe wird von der
Emittentin begeben, von LDC und LD Florestal S.A. garantiert und an
der Börse von Singapur gelistet.
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Lenzing Aktiengesellschaft
Werkstraße 2, 4860 Lenzing, Austria
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Vice President Capital Markets
Lenzing Aktiengesellschaft
Werkstraße 2, 4860 Lenzing, Austria
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Web www.lenzing.com
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Über die Lenzing Gruppe
Die Lenzing Gruppe steht für eine ökologisch verantwortungsbewusste
Erzeugung von Spezialfasern auf der Basis von Cellulose und
Recyclingmaterial. Mit ihren innovativen Produkt- und
Technologielösungen ist Lenzing Partner der globalen Textil- und
Vliesstoffhersteller und Treiber zahlreicher neuer Entwicklungen.
Die hochwertigen Fasern der Lenzing Gruppe sind Ausgangsmaterial
für eine Vielzahl von textilen Anwendungen – von funktioneller,
bequemer und modischer Bekleidung hin zu langlebigen und
nachhaltigen Heimtextilien. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften
und ihres botanischen Ursprungs eignen sich die TÜV-zertifizierten
biologisch abbaubaren und kompostierbaren Lenzing Fasern auch
hervorragend für den anspruchsvollen Einsatz in Hygiene-Anwendungen
des täglichen Bedarfs.
Das Geschäftsmodell der Lenzing Gruppe geht weit über jenes eines
klassischen Faserherstellers hinaus. Gemeinsam mit ihren Kunden und
Partnern entwickelt sie innovative Produkte entlang der
Wertschöpfungskette, die einen Mehrwert für Konsumentinnen und
Konsumenten schaffen. Die Lenzing Gruppe strebt eine effiziente
Verwendung und Verarbeitung aller Rohstoffe an und bietet Lösungen
für die Umgestaltung der Textilindustrie vom gegenwärtigen linearen
Wirtschaftssystem zu einer Kreislaufwirtschaft. Um die
Geschwindigkeit der Erderwärmung zu reduzieren und damit auch die
Ziele des Pariser Übereinkommens und des „Green Deals“ der
EU-Kommission zu unterstützen, hat Lenzing einen klaren,
wissenschaftlich fundierten Klimaaktionsplan, der eine deutliche
Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 und ein
Netto-Null-Ziel (Scope 1, 2 und 3) bis 2050 vorsieht.
Daten und Fakten Lenzing Gruppe 2023
Umsatz: EUR 2,52 Mrd.
Nennkapazität (Fasern): 1.110.000 Tonnen
Mitarbeiter/innen (Vollzeitäquivalente): 7.917
TENCEL™, LENZING™ ECOVERO™, VEOCEL™, LENZING™ und REFIBRA™ sind
Marken der Lenzing AG. |
Über LD Celulose
LD Celulose S.A. ist ein Joint Venture zwischen dem
österreichischen Unternehmen Lenzing und dem brasilianischen
Unternehmen Dexco und eines der größten Zellstoffwerke der Welt.
Das Werk befindet sich in der Region Triângulo Mineiro, zwischen
den Gemeinden Indianópolis und Araguari. Es hat eine
Produktionskapazität von 500 Tausend Tonnen Zellstoff pro Jahr und
verfügt über 144 MW an sauberer Energie. Die bei LDC hergestellten
speziellen Zellstofffasern werden in der Textilindustrie verwendet,
um innovative, nachhaltige und hochtechnologische Stoffe
herzustellen.
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Wichtiger Hinweis
Das Angebot wurde ausschließlich mittels eines Emissionsprospekts
gemacht. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
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Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities
Act“), den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaats der Vereinigten
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institutionellen Käufern gemäß Regel 144A und Nicht-US-Personen
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spiegeln die aktuellen Ansichten des Emittenten über zukünftige
Ereignisse und die finanzielle Leistung wider. Es kann nicht
garantiert werden, dass solche Ereignisse oder Leistungen wie
prognostiziert eintreten werden, und die tatsächlichen Ergebnisse
können erheblich von diesen Prognosen abweichen.
Es ist nicht beabsichtigt, dass die Schuldverschreibungen Anlegern
in Österreich zur Verfügung stehen. Daher wird keine Mitteilung
gemäß § 24 des Kapitalmarktgesetzes der Republik Österreich 2019
(Kapitalmarktgesetz 2019) (in der jeweils gültigen Fassung, das
„österreichische Kapitalmarktgesetz“) eingereicht, die vorsieht,
dass jeder, der beabsichtigt, Wertpapiere (einschließlich der
Schuldverschreibungen) in Österreich anzubieten, eine Mitteilung an
die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft in ihrer
Funktion als Meldestelle zu richten hat. Die Schuldverschreibungen
dürfen daher in Österreich nur angeboten werden, wenn eine Meldung
an den Emissionskalender der Österreichischen Kontrollbank
(Österreichische Kontrollbank) gemäß den Bestimmungen des
österreichischen Kapitalmarktgesetzes erfolgt ist, sobald eine
Person beabsichtigt, Schuldverschreibungen in Österreich
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vor Beginn des jeweiligen Angebots der Schuldverschreibungen in
Österreich.
In jedem Fall handelt es sich bei dem Angebot nicht um ein
öffentliches Angebot in der Republik Österreich. Die
Schuldverschreibungen dürfen in der Republik Österreich nur in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen des österreichischen
Kapitalmarktgesetzes, der EU-Prospektverordnung und allen anderen
in Österreich geltenden Gesetzen angeboten und verkauft werden. Es
wird kein Antrag nach österreichischem Recht gestellt, um ein
öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen in der Republik
Österreich zu ermöglichen. Das Emissionsmemorandum im Zusammenhang
mit dem Angebot wurde und wird nicht bei der österreichischen
Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde) („FMA“)
eingereicht und wurde und wird nicht von der FMA genehmigt. Die FMA
hat keine Notifizierung von einer anderen zuständigen Behörde eines
Mitgliedstaats der Europäischen Union (jeweils ein
„Mitgliedstaat“), bei der ein Wertpapierprospekt gemäß Artikel 25
der EU-Prospektverordnung eingereicht worden sein könnte, erhalten
und wird auch keine erhalten. Die Schuldverschreibungen dürfen in
Österreich nicht im Wege eines öffentlichen Angebots, einer
öffentlichen Werbung oder auf ähnliche Weise vertrieben werden, und
das Kaufangebot und alle anderen mit den Schuldverschreibungen
zusammenhängenden Dokumente sowie die darin enthaltenen
Informationen dürfen in Österreich nicht öffentlich abgegeben oder
im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot zur Zeichnung von
Schuldverschreibungen in Österreich verwendet werden. Folglich
stehen die Schuldverschreibungen in Österreich nur qualifizierten
Anlegern (qualifizierte Anleger) im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 6 KMG
iVm Art 2 lit e EU-ProspektVO zur Verfügung und das Emissions- und
sonstige Angebotsmaterial zu den Schuldverschreibungen richtet sich
ausschließlich an qualifizierte Anleger oder an Personen, die unter
eine andere Ausnahme gemäß Art 1 EU-ProspektVO fallen. Die
Schuldverschreibungen werden in jedem Fall in Österreich weder
angeboten, verkauft noch anderweitig einem Kleinanleger zur
Verfügung gestellt. Ein „Kleinanleger“ ist eine Person, die eine
(oder mehrere) der folgenden Eigenschaften aufweist: (i) ein
Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID
II; oder (ii) ein Kunde im Sinne der
Versicherungsvertriebsrichtlinie, in jedem Fall, in dem dieser
Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz
1 Nummer 10 der MiFID II gilt. Ein Weiterverkauf der
Schuldverschreibungen in Österreich darf nur in Übereinstimmung mit
dem österreichischen Kapitalmarktgesetz, der EU-Prospektverordnung
und anderen anwendbaren Gesetzen erfolgen.
Darüber hinaus müssen sich alle Anleger der Schuldverschreibungen
im Sinne des österreichischen Gebührengesetzes 1957 außerhalb
Österreichs befinden und sich damit einverstanden erklären, das
Kaufangebot oder andere Dokumente oder Materialien im Zusammenhang
mit dem Kaufangebot oder stempelsteuerpflichtige Dokumente , auf
die darin Bezug genommen wird, oder beglaubigte Kopien, Dokumente
oder Mitteilungen, die eine Ersatzdokumentation dafür darstellen,
einschließlich schriftlicher Bestätigungen davon, und schriftliche
Verweise darauf, außerhalb Österreichs aufzubewahren (jeweils im
Sinne des österreichischen Gebührengesetzes (Gebührengesetz
1957)).
Die Schuldverschreibungen wurden und werden nicht bei der
brasilianischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Comissão de Valores
Mobiliários) (die „CVM“) registriert und dürfen daher nicht auf den
brasilianischen Kapitalmärkten platziert, vertrieben, angeboten
oder verkauft werden, es sei denn, es handelt sich um Umstände, die
ein öffentliches Angebot in Brasilien gemäß Gesetz Nr. 6.385 vom 7.
Dezember 1976 in der geänderten Fassung oder gemäß Beschluss Nr.
160 der CVM vom 13. Juli 2022 in der geänderten Fassung darstellen.
Jede gegenteilige Behauptung ist unwahr und rechtswidrig. Dokumente
im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen sowie die
darin enthaltenen Informationen dürfen in Brasilien weder der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht noch im Zusammenhang mit einem
öffentlichen Angebot zur Zeichnung oder zum Verkauf der
Schuldverschreibungen an die Öffentlichkeit in Brasilien verwendet
werden. Personen, die die Schuldverschreibungen in Brasilien
erwerben möchten, sollten sich mit ihrem eigenen Rechtsbeistand
über die Anwendbarkeit von Registrierungsanforderungen oder etwaige
Ausnahmen davon beraten.
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27.09.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer
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