Bekanntgabe von Aktienrückkäufen
gemäß Artikel 5 Abs. 1
Buchst. b) der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 und Artikel 2
Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
der Kommission: 61. Zwischenbericht
Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN:
DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am
25. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der
Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 26. Oktober 2023 bis
spätestens 31. Dezember 2024 einen Rückkauf von Aktien der
Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die
Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1
Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel
2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der
Kommission bekannt.
Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis
einschließlich 17. Dezember 2024 wurden von der Joh. Berenberg,
Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie
folgt zurückgekauft:
Handelstag |
Gesamtzahl Aktien |
Volumengewichteter
durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1 |
16. Dezember 2024 |
29.710 |
12,6131 |
17. Dezember 2024 |
5.252 |
12,2844 |
1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.
Weitere Einzelheiten über das
Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind
unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der
Gesellschaft
(https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/German/1700/rueckkauf-2023_2024.html)
verfügbar.
Zwischen dem 26. Oktober 2023 und dem
17. Dezember 2024 wurden im Rahmen des Programms Aktien der
Gesellschaft im Wert von EUR 113,25 Mio. sowie
Wandelschuldverschreibungen im Wert von EUR 36,75 Mio. und damit
ein Gesamtvolumen von EUR 150 Mio. zurückgekauft. Damit wurde
dieses Rückkaufprogramm der Gesellschaft geschlossen.
Berlin, Deutschland, 23. Dezember 2024
HelloFresh SE
23.12.2024 CET/CEST Die EQS
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