Nakiki SE: Maskenklagen werden nicht finanziert
21 Settembre 2024 - 9:48AM
EQS Non-Regulatory
Nakiki SE / Schlagwort(e):
Rechtssache/Sonstiges
Nakiki SE: Maskenklagen werden nicht finanziert
21.09.2024 / 09:48 CET/CEST
Aktualisierung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die Nakiki SE teilt mit, dass die
beiden im Prüfungsstadium bzw. Letter of Intent befindlichen sog.
“Maskenklagen” (Zahlungsklagen gegen die Bundesregierung wegen
Lieferverträgen aus Corona-Masken) nach ausführlicher und
detaillierter Prüfung nicht finanziert werden.
Prozessfinanzierer wie Nakiki SE prüfen zu finanzierende Ansprüche
in einem internen und externen Verfahren juristisch und
wirtschaftlich. Eine Entscheidung gegen die Finanzierung ist nicht
zwangsläufig ein Indikator für die Erfolgsaussichten des Anspruchs,
sondern kann auch durch einen eingeschränkten Risikoappetit oder
anderen Faktoren begründet sein.
Grundsätzlich ist die Nakiki SE weiterhin an der Finanzierung
sogenannter Maskenklagen interessiert. Betroffene
Maskenlieferanten werden weiterhin aufgerufen, sich an Nakiki
wenden. Jeder Fall wird individuell und zügig geprüft.
Andreas Wegerich
NAKIKI SE
Johnsallee 30
20148 Hamburg
Telefon: +49 40 285 304 23-0
Internet: https://nakikifinance.com/
E-Mail: info@nakikifinance.com
Handelsregister: AG München HRB 228000
WKN: WNDL30
ISIN: DE000WNDL300
Ende der Insiderinformation
21.09.2024 CET/CEST Die EQS
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