Raiffeisen Bank International AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Raiffeisen Bank International AG: Hauptversammlung
01.03.2024 / 08:10 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt
durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
E I N B E R U F U N G
AT0000606306202404040800
an die Aktionärinnen und Aktionäre
für die am Donnerstag, den 4. April 2024, um 10.00 Uhr
(MESZ)
in der Wiener Stadthalle, Halle F,
Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Österreich
stattfindende
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
ISIN AT0000606306
- Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung als hybride
Versammlung
Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat mit
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche
Hauptversammlung am 4. April 2024 auf Grundlage der Bestimmungen
des Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (BGBl. I 79/2023
„VirtGesG“) und § 14 Abs 8 bis 16 der Satzung als „hybride“
Versammlung abzuhalten. Die Aktionärinnen und Aktionäre und
sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer können frei zwischen einer
physischen und einer virtuellen Teilnahme an der Hauptversammlung
entscheiden. Für die virtuelle Teilnahme gelten die Bestimmungen
für moderierte virtuelle Versammlungen gemäß § 3 VirtGesG.
Die ordentliche Hauptversammlung wird in deutscher Sprache
abgehalten. Wir bieten simultane Übersetzung von der deutschen in
die englische Sprache an. Zudem stehen für die Dauer der gesamten
Hauptversammlung Dolmetscherinnen oder Dolmetscher für die
Gebärdensprache zur Verfügung.
Die virtuelle Teilnahme erfolgt durch elektronische Zuschaltung
über das von der Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit
individuellen Zugangsdaten (siehe Punkt III). Den Aktionärinnen und
Aktionären steht es aber auch nach einer Anforderung von
Zugangsdaten für eine virtuelle Teilnahme frei, an der
Hauptversammlung physisch (statt virtuell) teilzunehmen. Es muss
sichergestellt werden, dass mit denselben Aktien nicht sowohl über
das HV-Portal als auch in der Präsenzversammlung Aktionärsrechte
(insbesondere das Stimmrecht) mehrfach ausgeübt werden. Die
Aktionärin oder der Aktionär oder eine oder einer von ihr oder ihm
bestellte Bevollmächtigte oder bestellter Bevollmächtigter kann
hinsichtlich derselben Aktien daher immer nur entweder physisch
oder virtuell teilnehmen.
Hat eine Aktionärin oder ein Aktionär mehrere Aktien bzw.
Aktienpakete oder ist (gleichzeitig) Bevollmächtigte oder
Bevollmächtigter für mehrere Aktien bzw. Aktienpakete, kann er oder
sie für einen Teil der Aktien seine oder ihre diesbezüglichen
Aktionärsrechte mittels physischer Präsenz und für einen anderen
Teil virtuell über das HV-Portal ausüben. Ist eine solche teilweise
physische und teilweise virtuelle Teilnahme mit unterschiedlichen
Aktien bzw. Aktienpaketen gewünscht, kann die Ausstellung mehrerer
Stimmkarten am Ort der ordentlichen Hauptversammlung an einem
entsprechenden Anmeldeschalter (für die physische Teilnahme)
beantragt werden. Die Ausstellung mehrerer Zugangsdaten für
das HV-Portal kann im Zuge der Anmeldung oder zu einem späteren
Zeitpunkt ausschließlich per E-Mail unter
anmeldestelle@computershare.de (für die virtuelle Teilnahme)
beantragt werden.
- Physische Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre am Ort
der ordentlichen Hauptversammlung
Um den reibungslosen Ablauf bei der
Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionärinnen und
Aktionäre und sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten, sich
rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich beim
Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen amtlichen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird,
kann der Einlass verwehrt werden. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten für die physische Teilnahme ist ab 09.00 Uhr
(MESZ).
Wenn Sie als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter zur
Hauptversammlung in die Wiener Stadthalle kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass,
Personalausweis) bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter
(an die unter Abschnitt E. angegebenen Adressen) gesendet
wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie zusätzlich eine Kopie
der Vollmacht mitbringen.
Virtuelle Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre
über das HV-Portal
Die Gesellschaft stellt für die virtuelle Teilnahme
der Aktionärinnen und Aktionäre an der Hauptversammlung das
HV-Portal zur Verfügung. Aktionärinnen und Aktionäre können daher
an der Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung über das
von der Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen
Zugangsdaten teilnehmen und abstimmen. Das HV-Portal ist ab dem
Nachweisstichtag (25. März 2024, 24.00 Uhr (MEZ)) auf der
Internetseite der Gesellschaft erreichbar.
Die Hauptversammlung wird für die virtuell teilnehmenden
Aktionärinnen und Aktionäre optisch und akustisch vollständig und
in Echtzeit über das HV-Portal übertragen.
Das HV-Portal ermöglicht den angemeldeten Aktionärinnen und
Aktionären die
- Bevollmächtigung einer Vertreterin oder eines Vertreters,
insbesondere eines der beiden besonderen Stimmrechtsvertreter, zur
Stellung von Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe und gegebenenfalls
zur Erhebung eines Widerspruchs;
- Übermittlung von Fragen und Beschlussanträgen;
- Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation;
- Ausübung des Stimmrechts bei allen Abstimmungen im Weg
elektronischer Kommunikation;
- Erhebung eines Widerspruchs.
Detaillierte Angaben über die organisatorischen und technischen
Voraussetzungen für die virtuelle Teilnahme an der Hauptversammlung
sind auf der Internetseite der Gesellschaft [1] unter
https://www.rbinternational.com/de/investoren/events/hauptversammlungen/2024.html
zugänglich („Informationen zur virtuellen Teilnahme“),
welche spätestens ab 1. März 2024 auf der Internetseite der
Gesellschaft abrufbar sind.
Aktionärinnen und Aktionäre können aufgrund einer Störung der
Kommunikation nur dann einen Anspruch gegen die Gesellschaft
ableiten, wenn die Gesellschaft an der Kommunikationsstörung ein
Verschulden trifft (§ 102 Abs 5 AktG).
- Teilweise öffentliche Übertragung der ordentlichen
Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird im Internet teilweise, ab Beginn bis
zur Beendigung der Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 gemäß
§ 102 Abs 4 AktG, auf der Internetseite der Gesellschaft ab
ca. 10.00 Uhr (MESZ) öffentlich übertragen.
A. TAGESORDNUNG
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht,
des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.
Dezember 2023 und des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des
gesonderten nichtfinanziellen Berichts, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Corporate
Governance-Berichts des Vorstands.
- Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
- Beschlussfassung über den Bericht zur Vergütung der Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023
(Vergütungsbericht 2023).
- Beschlussfassung über die Grundzüge der Vergütung
(Vergütungspolitik).
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2023.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.
- Wahl in den Aufsichtsrat.
- Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütungen an die
Mitglieder des Aufsichtsrats.
- Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung für
das Geschäftsjahr 2024.
- Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und
Konzernabschluss und für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung für
das Geschäftsjahr 2025.
- Beschlussfassung über den Widerruf der Ermächtigung des
Vorstands gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) und Schaffung
eines neuen genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlage
mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und die
entsprechende Satzungsänderung in § 4 Abs 5.
- Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und
gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8
sowie Abs 1a und Abs 1b AktG verbunden mit der Ermächtigung des
Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Andienungsrecht der
Aktionäre auszuschließen und die Ermächtigung mit Zustimmung des
Aufsichtsrats zur Veräußerung der eigenen Aktien auf eine andere
Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre.
- Beschlussfassung über die Genehmigung des Erwerbs eigener
Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG zum Zweck des
Wertpapierhandels.
B. UNTERLAGEN ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich:
Ab spätestens 1. März 2024:
- vollständiger Text dieser Einberufung;
- Angaben über die organisatorischen und die technischen
Voraussetzungen für die virtuelle Teilnahme an der ordentlichen
Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am 4. April
2024 (Information zur virtuellen Teilnahme).
Ab spätestens 14. März 2024:
- Jahresabschluss 2023 samt Lagebericht;
- Konzernabschluss 2023 samt Konzernlagebericht;
- Corporate Governance-Bericht 2023;
- Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr
2023;
- Gesonderter nichtfinanzieller Bericht für das Geschäftsjahr
2023;
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023;
- Vergütungsbericht 2023;
- Grundsätze der Vergütung (Vergütungspolitik);
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 13;
- Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf;
- Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 11;
- Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 12;
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
gemäß § 114 AktG;
- Frageformular.
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag
ist der 25. März 2024, 24.00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionärin oder Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 29. März 2024, 24.00 Uhr (MEZ),
ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und
Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
(i) für die Übermittlung der
Depotbestätigung in Schriftform |
per Post oder Boten: |
Raiffeisen Bank International AG
z. Hd. Elisabeth Klinger – Group Investor Relations
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich |
per E-Mail ein elektronisches Dokument
im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur: |
anmeldestelle@computershare.de |
per SWIFT: |
RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in
Feld 77E bzw. 79 unbedingt
„ISIN AT0000606306“ im Text angeben |
(ii) für die Übermittlung der
Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß
§ 15 Abs 2 genügen lässt |
per Telefax: |
+49 89 30903 74675 |
per E-Mail: |
anmeldestelle@computershare.de,
wobei die Depotbestätigung als Anhang der E-Mail (z.B. PDF)
anzuschließen ist |
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit
Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder
in einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer
Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über die Ausstellerin oder den Aussteller Name/Firma
und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT);
- Angaben über die Aktionärin oder den Aktionär Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, Register und
Registernummer bei juristischen Personen;
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin oder
des Aktionärs, ISIN AT0000606306;
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
- die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung
auf den Nachweisstichtag, 25. März 2024, 24.00 Uhr (MEZ),
bezieht.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als
Anmeldung zur Hauptversammlung. Als angemeldete Aktionärinnen und
Aktionäre werden daher in dieser Einberufung jene Aktionärinnen und
Aktionäre bezeichnet, deren Depotbestätigungen rechtzeitig bei der
Gesellschaft eingelangt sind.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung
nicht vom Handel mit ihren Aktien gesperrt; Aktionärinnen und
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRINNEN UND
AKTIONÄRE
GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile einzeln oder
zusammen 5 % des
Grundkapitals erreichen und die nachweisen, dass sie seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen und Inhaber
dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses
Verlangen muss in Schriftform (Unterschrift erforderlich)
spätestens am 14. März 2024, 24.00 Uhr (MEZ) der
Gesellschaft, Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth
Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien,
Österreich, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter
elektronischer Signatur an die E-Mail Adresse
antrag.rbi@computershare.de oder per SWIFT an die Adresse
RZBAATWWXXX zugehen. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige
Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jede
Antragstellerin oder jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per
SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt in
Feld 77E bzw. 79 „ISIN AT0000606306“ im Text anzugeben ist. Jedem
so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer
deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionärinnen und
Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung ununterbrochen Inhaberinnen und Inhaber der Aktien
sind. Diese Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren
Aktionärinnen und Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen
Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei
mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die
Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Beschlussvorschläge
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile einzeln oder
zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionärinnen und
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
25. März 2024, 24.00 Uhr (MEZ) der Gesellschaft entweder per
Telefax an +49 89 30903 74675, per E-Mail an
antrag.rbi@computershare.de, wobei dieses Verlangen als
eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder
an Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger -
Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich,
zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13
Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde
oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und
der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann
abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt
wird. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen
Sprachfassung vorgelegt werden.
Bei einem Vorschlag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat
(Tagesordnungspunkt 7) treten an die Stelle der anzuschließenden
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen
sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten. Derartige Vorschläge müssen der
Gesellschaft in Textform spätestens bis 25. März 2024 zugehen und
von der Gesellschaft spätestens am 27. März 2024 auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung
einbezogen werden darf.
Zum Tagesordnungspunkt 7 „Wahl in den Aufsichtsrat“ und der
allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch
Aktionärinnen und Aktionäre gemäß § 110 AktG macht die
Gesellschaft folgende Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG:
Der Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank International AG besteht
derzeit aus zwölf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern
(Kapitalvertretern) und sechs vom Betriebsrat gemäß § 110
ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den zwölf Kapitalvertreterinnen
und Kapitalvertretern sind bis dato neun Männer und drei Frauen,
von den sechs Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern
sind vier Männer und zwei Frauen. Der Aufsichtsrat besteht daher
derzeit aus dreizehn Männern und fünf Frauen; das
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird erfüllt.
Es wird mitgeteilt, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9
AktG weder von der Mehrheit der Kapitalvertreterinnen und
Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der
Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter erhoben wurde
und daher der Mindestanteil nicht von den Kapitalvertreterinnen und
Kapitalvertretern und den Arbeitnehmervertreterinnen und
Arbeitnehmervertretern getrennt zu erfüllen ist, sondern eine
Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG
ausreicht.
Bei der allfälligen Erstattung eines Wahlvorschlags durch
Aktionärinnen und Aktionäre ist darauf Bedacht zu nehmen, dass
gemäß § 86 Abs 7 AktG der Aufsichtsrat der Gesellschaft, wenn er
aus achtzehn Personen (Kapitalvertreter und Arbeitnehmervertreter)
besteht, mindestens aus fünf Frauen und mindestens aus fünf Männern
bestehen muss.
Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die
Hauptversammlung die in § 87 Abs 2a AktG festgelegten Kriterien zu
berücksichtigen, insbesondere die fachliche und persönliche
Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene
Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und
Internationalität sowie die berufliche Zuverlässigkeit.
Weiters hat jede vorgeschlagene Person die Anforderungen an die
fachliche Eignung, Erfahrung, persönliche Zuverlässigkeit und
zeitliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß §
28a Abs 5 BWG dauernd zu erfüllen.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses
Aktionärsrechts ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren
Aktionärinnen und Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen
Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder
bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich die
Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Auskunftsrecht und Beschlussanträge
Gemäß § 118 AktG ist jeder Aktionärin und jedem Aktionär auf
Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und
getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre.
Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der
Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist
hinzuweisen.
Jede Aktionärin und jeder Aktionär ist darüber hinaus berechtigt
zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119
AktG).
Um einem noch größeren Aktionärskreis eine aktive Beteiligung an
der Hauptversammlung zu ermöglichen, soll das Frage- und
Antragsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auch schon im Zeitraum
vor der Hauptversammlung ausgeübt werden können. Damit wird dem
Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung
der gestellten Fragen und dem Vorsitzenden die entsprechende
Berücksichtigung der Beschlussanträge ermöglicht.
Die Gesellschaft stellt den Aktionärinnen und Aktionären einen
elektronischen Kommunikationsweg zur Verfügung, auf dem die
Aktionärinnen und Aktionäre vom Zeitpunkt der Einberufung bis zum
dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 29. März
2024, 24:00 Uhr (MEZ), Fragen und Beschlussanträge an
die Gesellschaft übermitteln können. Die auf diesem Weg gestellten
Fragen und Beschlussanträge werden in der Hauptversammlung
verlesen.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, Fragen und
Beschlussanträge in diesem Zeitraum in Textform entweder per E-Mail
an die Adresse antrag.rbi@computershare.de oder
fragen.rbi@computershare.de ab dem Nachweisstichtag auch über das
HV-Portal zu übermitteln.
Für die Identifikation der Aktionärinnen und Aktionäre sind die
per E-Mail übermittelten Fragen und Anträge unter gleichzeitiger
Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums bzw. der
Firmenbuchnummer (bei juristischen Personen) sowie der Depotnummer
und des Namens des depotführenden Kreditinstitutes sowie der
Nachbildung der Namensunterschrift (oder durch andere
Erkennbarmachung) zu übermitteln. Die Aktionärinnen und Aktionäre
können das auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung
gestellte Frageformular verwenden, das die oben genannten Angaben
zur Identität enthält. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor,
Fragen und Anträge, die nicht einer angemeldeten Aktionärin oder
einem angemeldeten Aktionär zuordenbar sind, nicht zu
berücksichtigen.
Ferner können Aktionärinnen und Aktionäre während der
Hauptversammlung ihre Fragen auch direkt an die Gesellschaft per
E-Mail an fragen.rbi@computershare.de übermitteln.
Virtuell teilnehmende Aktionärinnen und Aktionäre können ihr
Antragsrecht während der Hauptversammlung über das HV-Portal
ausüben. Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Antragsstellung über das
HV-Portal möglich ist, wird im Laufe der Hauptversammlung vom
Vorsitzenden festgelegt und rechtzeitig angekündigt werden.
Redemöglichkeit
Aktionärinnen und Aktionäre haben während der Hauptversammlung
die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden. Bitte beachten Sie, dass
vom Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt
werden können.
Es wird gebeten, möglichst frühzeitig nach Eröffnung der
Hauptversammlung ein etwaiges Interesse an einer Videozuschaltung
über das HV-Portal anzumelden. Wird einer virtuell teilnehmenden
Aktionärin bzw. einem virtuell teilnehmenden Aktionär vom
Vorsitzenden das Wort erteilt, ist ihr bzw. ihm eine
Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation (HV-Portal) zu
gewähren. Meldet sich eine Aktionärin bzw. ein Aktionär im Weg
elektronischer Kommunikation (HV-Portal) zu Wort, erteilt sie oder
er damit ihr bzw. sein Einverständnis, dass der Name durch den
Vorsitzenden in der Hauptversammlung genannt wird. Die
Videozuschaltung ist nur zulässig, wenn Aktionärinnen und Aktionäre
bzw. deren Bevollmächtigte darin selbst in Erscheinung treten und
sprechen.
E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jede Aktionärin und jeder Aktionär, die oder der zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine
Vertreterin oder einen Vertreter zu bestellen, die oder der im
Namen der Aktionärin oder des Aktionärs an der Hauptversammlung
physisch oder virtuell teilnimmt und dieselben Rechte wie die
Aktionärin oder der Aktionär hat, den sie oder er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat die
Aktionärin oder der Aktionär ihrem oder seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§ 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt,
sollte die Vollmacht für den/die Bevollmächtigte(n) bis spätestens
am 2. April 2024, 16:00 Uhr (MESZ), an einer der
nachgenannten Adressen der Gesellschaft einlangen:
per Telefax: |
+49 89 30903 74675 |
per E-Mail: |
anmeldestelle@computershare.de, wobei die
Vollmacht als Anhang (z.B. PDF) dem
E-Mail anzuschließen ist |
per SWIFT: |
RZBAATWWXXX,
Message Type MT598 oder MT599; in Feld 77E bzw. 79 unbedingt
„ISIN AT0000606306“ im Text angeben; oder |
per Post oder Boten: |
Raiffeisen Bank International AG
z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark
9, 1030 Wien, Österreich |
Die Gesellschaft stellt bei der kommenden Hauptversammlung auf
ihre Kosten den Aktionärinnen und Aktionären die nachstehenden
besonderen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. Dabei handelt es
sich um dafür geeignete, von der Gesellschaft unabhängige Personen,
die von den Aktionärinnen und Aktionären zur Stellung von
Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe und gegebenenfalls zur Erhebung
eines Widerspruchs in der Hauptversammlung bevollmächtigt werden
können:
- Dr. Michael Knap (Interessenverband für Anleger)
E-Mail: knap.rbi@computershare.de
Telefonnummer: +43 (0)664 2138740
- Mag. Gernot Wilfling (Müller Partner Rechtsanwälte)
E-Mail: wilfling.rbi@computershare.de
Telefonnummer: +43 (0)660 2497747
Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme vor der Hauptversammlung mit den
Stimmrechtsvertretern. Auch bei Bevollmächtigung eines unabhängigen
Stimmrechtsvertreters ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an
die Gesellschaft zu senden oder über das HV-Portal einzugeben.
In jedem Fall müssen dem gewählten Stimmrechtsvertreter
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne
solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht
ausgeübt.
Ein Vollmachtsformular und eines für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft abrufbar.
Aktionärinnen und Aktionäre können auch nach der
Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich
wahrnehmen. Persönliches Erscheinen am Ort der Hauptversammlung
(physische Teilnahme) oder virtuelle Teilnahme über das HV-Portal
durch die Aktionärin oder den Aktionär selbst gilt als Widerruf
einer erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften über die
Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der
Vollmacht.
Weitere Informationen zur Vertretung durch Bevollmächtigte sind
in den Informationen zur virtuellen Teilnahme enthalten, die auf
der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.
F. INFORMATION FÜR AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE ZUR
DATENVERARBEITUNG
Die Raiffeisen Bank International AG verarbeitet
personenbezogene Daten von Aktionärinnen und Aktionären oder deren
Bevollmächtigten und sonstigen an der Hauptversammlung
teilnehmenden Personen (die „Teilnehmerinnen und Teilnehmer“),
insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Registernummer bei
juristischen Personen, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der
Aktien, Nummer der Stimmkarte sowie E-Mail Adresse und ggf.
Telefonnummer auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und
des Aktiengesetzes, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen
der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten, um die
Hauptversammlung vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten.
Dies betrifft Daten, um die Anmeldung und Zuschaltung der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Hauptversammlung (z.B. Prüfung
der Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und zur
Zuschaltung über das HV-Portal sowie die Erstellung des
Teilnehmerverzeichnisses) abzuwickeln und den Aktionärinnen und
Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen bzw. im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
(einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten und
Weisungen) zu ermöglichen. Die Dienstleister und
Auftragsverarbeiter der Gesellschaft, welche zum Zwecke der
Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden (darunter
insbesondere IT- sowie Back-Office-Dienstleister wie z.B.
Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, Elsenheimerstraße 61,
80687 München, Deutschland), erhalten von der Gesellschaft nur
solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten bzw.
ermitteln diese Daten ausschließlich nach Weisung der
Gesellschaft.
In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt die
Gesellschaft auch personenbezogene Daten von Aktionärinnen und
Aktionären und deren Bevollmächtigten an öffentliche Stellen, wie
z.B. das Firmenbuch oder die Finanzmarktaufsicht.
Die Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach Ende
der jeweils anwendbaren gesetzlichen Fristen anonymisiert bzw.
gelöscht.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Recht auf
Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, das
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf
Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des
Datenschutzrechts.
Diese Rechte können Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegenüber der
Raiffeisen Bank International AG unentgeltlich über die folgenden
Kontaktdaten geltend machen:
Raiffeisen Bank International AG
Group Data Privacy
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich
datenschutz@rbinternational.com
Nähere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite
der Gesellschaft abrufbar.
G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in
328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien
(Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag
602.528 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte
zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot bei der
Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt zum Stichtag 328.337.093. Es bestehen nicht mehrere
Aktiengattungen.
Wien, im März 2024
Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG
[1] Wenn im Folgenden auf die Internetseite der
Gesellschaft verwiesen wird, so ist damit immer
https://www.rbinternational.com/de/investoren/events/hauptversammlungen/2024.html
gemeint.